Einige Vorwürfe entpuppen sich vor Gericht als nicht haltbar. Foto: Patricia Sigerist

Ein 62-Jähriger muss sich wegen Körperverletzung und Erregung öffentlichen Ärgernisses vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Der Fellbacher hat auch zwei Männern mit dem Tod gedroht.

Fellbach/Waiblingen - Viel Lärm um wenig lautete die Bilanz einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Waiblingen mit ursprünglich sechs Anklagepunkten. Ein 62-Jähriger musste sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, versuchter Körperverletzung, dreifacher Bedrohung und Beleidigung verantworten. Doch nach und nach entpuppten sich einige Vorwürfe als nicht haltbar. Letztendlich gingen die Rechtsvertreter nur noch von zwei Bedrohungen und einer Beleidigung aus. Das brachte dem Fellbacher eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro ein.

Im ersten Fall soll der Angeklagte, der ein Fortbildungsinstitut in Waiblingen besuchte, vor dem Fenster der großen Küche masturbiert haben. Die Aussagen der beiden Zeuginnen waren jedoch nicht überzeugend, weil eine erwähnte, dass der 62-Jährige mit Flecken auf der Hose von der Toilette gekommen sei. Eine Sozialpädagogin hatte dann ein „Anklageschreiben“ verfasst, das die zwei Frauen unterschrieben. Ein Lehrer hatte ebenfalls einen Brief wegen Beleidigung formuliert, den weitere Kursteilnehmer signiert haben. Deshalb gingen die Rechtsvertreter davon aus, dass es sich um eine konzertierte Aktion gehandelt hat, um den schnell in seiner Ehre gekränkten und dann ausfällig werdenden Teilnehmer loszuwerden.

Ein Zeuge erzählt von den Todesdrohungen des Angeklagten

Dafür glaubten Staatsanwalt und Amtsrichterin Dotzauer den beiden Teilnehmern, die der Angeklagte nach seinem Rauswurf auf offener Straße jeweils mit dem Tod bedroht haben soll. Einer der beiden hatte zwar deswegen keine Angst bekommen, aber „ein mulmiges Gefühl im Bauch“, wie er vor Gericht sagte.

Der nächste Vorfall begann auf einer Rolltreppe am Stuttgarter Rotebühlplatz. Der Fellbacher wollte an einem Mann vorbei. Als der nicht zügig genug auswich, beleidigte ihn der Angeklagte. Ein sich involviert fühlender Mitfahrer bot an, die Polizei zu rufen. Während er das tat, verfolgten die beiden Beteiligten den Angeklagten in eine S-Bahn, alarmierten den Fahrer und kesselten den 62-Jährigen nach einer Haltestelle auf einer Rolltreppe im Hauptbahnhof ein. Durch einen Schubser entzog sich dieser jedoch seinen Verfolgern. Nur dank weiterer Passanten sei er nicht die Rolltreppe hinuntergestürzt, schrieb der Mann, der von dem Angeklagten beleidigt worden war, in einem Brief. Trotz Ladung war er jedoch nicht vor Gericht erschienen. Das brachte ihm ein Ordnungsgeld von 150 Euro ein. Das gleiche geschah dem Lehrer des Waiblinger Instituts, auch er war als Zeuge unerlaubt ferngeblieben.

Der Angeklagte lässt seinen Aggressionen verbal freien Lauf

Dieses Fernbleiben wirkte sich natürlich auf die Urteilsfindung aus, denn so konnten die versuchte Körperverletzung nicht bewiesen werden. „Der Angeklagte ist mal wieder angeeckt“, erklärte der Staatsanwalt. „Er hat die Kontrolle über sich verloren und verbal seinen Aggressionen freien Lauf gelassen.“ Dass der 62-Jährige behauptete, jeweils provoziert worden zu sein, passe ins Bild: „Er ist relativ uneinsichtig.“ Uneinsichtig ja, aber der ersten beiden Anklagepunkte nicht schuldig, urteilte Amtsrichterin Dotzauer. Sie verdonnerte den Fellbacher zur Zahlung von 600 Euro und empfahl ihm, Beleidigungen künftig nur zu denken und nicht zu sagen.