Oft ist der 17-Jährige mit einem Victory-Zeichen in Radarfallen gefahren. Foto: Vitronic

Neue Details zu dem Raser, der 50 Mal vorsätzlich an Blitzern vorbei gesaust ist: Er ist erst 17 Jahre alt und fuhr ein Yamaha-Kraftrad, das bis zu 110 Sachen schnell ist. Sein Führerschein ist erst mal weg.

Ludwigsburg - Das Ludwigsburger Landratsamt hat neue Details zu dem Motorradfahrer veröffentlicht, der rund 50 Mal vorsätzlich an Radaranlagen im Kreis Ludwigsburg vorbei gerast sein soll. Demnach handelt es sich um einen Jugendlichen im Alter von 17 Jahren. Der junge Mann stamme aus dem „nördlichen Kreisgebiet“, heißt es auf Nachfrage dieser Zeitung. Die Frage, wie das Amt dem Raser auf die Spur kam, bleibt indes weiterhin unbeantwortet. Der Täter sei „durch intensive Recherchen ausfindig gemacht“ worden, heißt es. Näher wolle man darauf aus ermittlungstaktischen Gründen und im „Hinblick auf künftige Fälle“ nicht eingehen.

Vermummtes Gesicht und ohne Nummernschild

Dieser Fall allerdings ist in jeder Hinsicht außergewöhnlich – selbst der Polizeisprecher Peter Widenhorn musste, als am vergangenen Freitag die Fakten bekannt wurden, einräumen: „So etwas habe ich noch nie erlebt.“ Mit vermummten Gesicht und ohne Nummernschild am Motorrad hat der 17-Jährige offenbar ganz bewusst mit hoher Geschwindigkeit Blitzer angesteuert, in einigen Fällen formte er dabei mit den Fingern ein Victory-Zeichen. In einer Tempo-30-Zone in Pleidelsheim wurde er mit Tempo 108 geblitzt.

An stationären Anlagen in Bietigheim-Bissingen, Ludwigsburg und Kirchheim am Neckar ließ er sich besonders häufig ablichten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hat die Verkehrspolizei in der vergangenen Woche das Motorrad der Marke Yamaha, die Lederkombi und Helme des Rasers sichergestellt. Das Kraftrad darf bereits mit 16 Jahren gefahren werden und ist bis zu 110 „Sachen“ schnell, wie das Landratsamt mitteilt. Ob der 17-Jährige seinen Führerschein wieder zurückbekommt, ist unklar. „Dazu ist eine medizinisch-psychologische Begutachtung erforderlich“, teilt das Landratsamt mit. Darüber hinaus drohen ihm Bußgelder in vierstelliger Höhe.