Bis auf wenige Ausnahmen gilt das Deutschlandticket auch in den Regionalbahnen und im Regional-Express. Foto: dpa/Boris Roessler

Das Deutschland-Ticket ist am Montag an den Start gegangen. Es gilt deutschlandweit im Nah- und Regionalverkehr – mit ein paar Ausnahmen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Seit Montag ist das Deutschlandticket – auch bekannt als 49-Euro-Ticket – gültig. Wer ein solches Ticket gekauft hat, kann damit in allen Nahverkehrszügen wie zum Beispiel der Regionalbahn (RB), dem Regional-Express (RE), und den S-Bahn-Zügen sowie in den Bussen, Straßen- und U-Bahnen unterwegs sein.

Nicht erlaubt sind hingegen alle Fernverkehrszüge, die von der DB Fernverkehrs AG oder anderen Fernverkehrsunternehmen wie Flix Train betrieben werden. Die DB Fernverkehrs AG betreibt die Züge mit den Namen Intercity (IC), Eurocity (EC), Intercity Express (ICE) und Eurocity Express (ECE). Ebenfalls nicht im Deutschlandticket inbegriffen sind Reisemöglichkeiten, die überwiegend zu historischen oder touristischen Zwecken angeboten werden.

Einige Ausnahme bei den regionalen Verbindungen

Einige Regionalexpresslinien werden nicht von der DB Regio, sondern von der DB Fernverkehrs AG betrieben. „Es gibt einzelne Verbindungen, auf denen heute in den Fernverkehrszügen Fahrkarten des Nahverkehrs anerkannt werden. Darüber, ob auf diesen Strecken künftig auch das Deutschland-Ticket genutzt werden kann, sind wir aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern“, teilt ein Sprecher der Deutschen Bahn mit. Eine Einigung wurde bereits auf folgenden Strecken erzielt:

  • Rostock–Stralsund
  • Stuttgart–Konstanz
  • IC 2075 von Westerland/Sylt nach Niebüll (Werktags außer Samstag)
  • Freilassing–Berchtesgaden
  • Bremen Hbf–Emden Außenhafen/Norddeich Mole
  • Erfurt–Gera

Derzeit noch nicht mit dem Deutschlandticket nutzbar sind die folgenden Strecken von der DB Fernverkehrs AG:

  • Dortmund-Dillenburg
  • Prenzlau-Berlin
  • Cottbus-Potsdam
  • Potsdam-Cottbus
  • Dresden-Chemnitz

Fahrgäste sollten die Verbindung vor der Fahrt überprüfen

Der Sprecher der DB teilt weiter mit: „Unseren Fahrgästen empfehlen wir wie immer unsere digitale Reiseauskunft über bahn.de und in der App DB Navigator. Ob das Deutschland-Ticket auf den besagten Fernverkehrsstrecken anerkannt wird, werden wir dort transparent in der Fahrplanauskunft veröffentlichen.“

Wird die gewünschte Verbindung etwa auf bahn.de angezeigt, klickt man auf „Mehr Details“ und dann auf den entsprechenden Zug. Bei der Strecke Stuttgart-Konstanz ist das beispielsweise der RE 87. Mit Klick auf diesen wird angezeigt, dass DB Fernverkehr AG der Betreiber ist. Und dass das Deutschlandticket trotzdem gültig ist.

Bei Verspätungen dürfen Kunden auf Fernverkehrszüge umsteigen

Für die Nutzung von Fernverkehrszügen gilt eine weitere Ausnahme. Wenn der Regionalzug voraussichtlich mehr als 20 Minuten zu spät am Ziel ankommen wird, dürfen betroffene Fahrgäste auf einen Fernverkehrszug umsteigen. Die Reisenden müssen sich zunächst ein Ticket für die entsprechende Linie kaufen. Anschließend können sie das Ticket dem zuständigen Anbieter zuschicken und bekommen die Kosten erstattet.