Die neuen Gäubahnzüge bieten Intercity-Standard. Darf man auch mit dem Deutschlandticket zusteigen? Foto: Lichtgut/Ferdinando Iannone

Eigentlich schien schon alles klar. Auch für die Intercitys auf der Gäubahn sollte das neue Deutschlandticket gelten. Doch jetzt ziehen sich die Verhandlungen hin.

Zwei Wochen vor dem Start des bundesweiten 49-Euro-Tickets ist noch immer offen, ob auch die Benutzung der Züge auf der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen in dem neuen Angebot enthalten sein wird. „Die Verhandlungen über den entsprechenden finanziellen Ausgleich dauern an“, sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn (DB).

Zwischen Stuttgart und Singen verkehren ausschließlich Intercity-Züge. Sie gehören zum Fernverkehr. Durch eine Sondervereinbarung zwischen dem baden-württembergischen Landesverkehrsministerium und der Bahn ist sichergestellt, dass auch Kunden mit Nahverkehrskarten die Züge benutzen dürfen. Die Bahn erwartet durch die Anerkennung des so genannten Deutschlandtickets jedoch Einnahmeausfälle. Das Unternehmen dringt deshalb auf eine Veränderung des fein austarierten Vertrags und fordert einen finanziellen Nachschlag. Darüber werde gegenwärtig verhandelt, bestätigte eine Sprecherin des Landesverkehrsministeriums.

„Wir wollen das Beste für die Fahrgäste“

Auch die DB strebe an, dass das Deutschlandticket in den IC-Zügen der Gäubahn anerkannt wird, versicherte die Bahn-Sprecherin. Allerdings gestalten sich die Verhandlungen offenbar schwieriger als gedacht. Das Ministerium hatte eine rasche Einigung erwartet, nachdem im vergangenen Sommer auch die Anerkennung des 9-Euro-Ticket erreicht worden war. Auch damals wurde allerdings bis zur letzten Minute verhandelt. „Wir sind zuversichtlich, dass wir wie bereits beim 9-Euro-Ticket eine Lösung im Sinne der Fahrgäste finden werden“, sagte die DB-Sprecherin gegenüber unserer Zeitung.

Grundsätzlich stellt sich die Problematik auch in anderen Bundesländern. Ähnliche Vereinbarungen gibt es auf IC-Strecken in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen. Das Bundesverkehrsministerium wies darauf hin, dass die mögliche Ausweitung des Geltungsbereichs des Deutschlandtickets auf Fernverkehrszüge Sache der Länder sei. „Die Bundesregierung hat mangels Zuständigkeit keine Kenntnis, ob und welche der betroffenen Länder bereits Maßnahmen ergriffen haben, damit auch das Deutschlandticket auf diesen Relationen anerkannt wird“, sagte ein Sprecher in Berlin.