In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, wie die Fahrradmitnahme mit dem kommenden 49-Euro-Ticket geregelt sein könnte. Foto: Aleksandra Suzi / Shutterstock.com

Im nächsten Jahr soll mit dem 49-Euro-Ticket der Nachfolger des 9-Euro-Tickets kommen. Viele Fragen sind allerdings noch offen, so auch die Frage der Fahrradmitnahme.

Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist der Weg frei für das Nachfolgeticket des 9-Euro-Tickets (1). Verkehrsminister befürworten einstimmig die Einführung des Nachfolgetickets, welches künftig 49 Euro im Monat kosten soll. Viele Fragen sind allerdings noch offen, so auch die Frage, in welchem Rahmen eine Fahrradmitnahme möglich ist.

Was soll das 49-Euro-Ticket beinhalten?

Geplant ist die dauerhafte Einführung eines monatlich kündbaren Tickets zum Preis von 49 Euro für den gesamten deutschen Nahverkehr. Die Einführung des neuen 49-Euro-Tickets ist für Anfang 2023 geplant. Das BMDV spricht dabei allerdings vom Optimalfall (2). Wie auch der Vorgänger soll das 49-Euro-Ticket in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs gelten, was deutlich günstiger ist als die meisten Abos in deutschen Städten. Nicht geplant ist die Nutzung des Zugfernverkehrs zum Beispiel mit ICE, IC oder EC.

Kann man mit dem 49-Euro-Ticket das Fahrrad mitnehmen?

Wie die genauen Regelungen bezüglich der Fahrradmitnahme aussehen wird, bleibt abzuwarten, allerdings ist davon auszugehen, dass die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern nicht generell mit inbegriffen sein wird. Wahrscheinlicher ist hier, dass wie beim 9-Euro-Ticket auch die unterschiedlichen Konditionen der verschiedenen Bundesländer und auch der unterschiedlichen Verkehrsverbände gelten. Je nach Region kann die Fahrradmitnahme beim 49-Euro-Ticket somit entweder nur zu bestimmten Zeiten kostenlos sein oder es muss ein Ticket für das Fahrrad gelöst werden.

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Bleibt es beim Preis von 49 Euro?

Nicht vollständig geklärt ist vor allem die Finanzierung. Während die Länder bereit sind, sich an den Kosten für das 49-Euro-Ticket zu beteiligen, muss noch die generelle Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geklärt werden. Geplant ist allerdings, nach einer Einführungsphase von 2 Jahren den Preis anzupassen. So soll sichergestellt werden, dass der Abopreis zum Beispiel an die Inflationsrate angepasst werden kann.