Ein Mann hat einen E-Scooter geraubt. In der Folge muss er ins Gefängnis. Foto: dpa/Christoph Soeder

Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 45-jährigen Mann, der zur Finanzierung seiner Drogensucht kriminell geworden ist: Er hatte einen E-Scooter geraubt – und hat zudem ein langes Vorstrafenregister.

Langwierige Folgen hat die Jagd nach Geld für den nächsten Drogenkick für einen 45-jährigen Mann aus Berglen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den bereits 15-fach vorbestraften Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von maximal drei Jahren für ausreichend erachtet.

 

Als erwiesen sieht es die 18. Große Strafkammer an, dass der 45-Jährige in der Nacht zum 8. November des vergangenen Jahres losgezogen ist, um sich Rauschgift zu besorgen. Der seit seiner Jugend drogenabhängige Mann war seit längerer Zeit in einem Methadonprogramm bei seinem Hausarzt, wurde nach einem Streit im Oktober 2023 dort aber nicht weiter behandelt – und war darauf angewiesen, sich den Stoff wieder bei früheren Dealern zu besorgen.

„Er wollte nach seiner Nachtschicht nur nach Hause“

Daher ging er zunächst zu einem Bekannten nach Waiblingen, mit dem er zusammen Kokain konsumierte. Im Laufe des Abends kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der der Bekannte eine Schnittverletzung erlitt und der Angeklagte unter anderem in den Besitz eines Ringes gelangte. Da sich der genaue Ablauf nicht rekonstruieren ließ, wurde der in der Anklage erhobene Vorwurf des schweren Raubes fallen gelassen. Anschließend fuhren beide nach Hohenacker, um bei einem Freund des Bekannten Heroin zu kaufen, was jedoch ohne Erfolg blieb.

Danach fuhr der Angeklagte mit der S-Bahn nach Winnenden und wurde auf der Fahrt auf einen Mann mit E-Scooter aufmerksam. „Dieser wollte eigentlich nach seiner Nachtschicht nur nach Hause“, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt. Der 45-Jährige habe ihn jedoch in ein Gespräch verwickelt und sei mit ihm einige Meter vom Bahnhof weg gegangen, wo keine Überwachungskameras mehr seien.

Dann habe er eine Schreckschusspistole aus seiner Jacke gezogen und sie dem Opfer an den Kopf gehalten, um den Roller zu bekommen. Der Mann habe die Waffe zwar als Schreckschusspistole erkannt, den E-Scooter aus Angst dennoch übergeben. „Der Angeklagte war bei der Tat enthemmt, aber nicht erheblich in seiner Einsichts- und Steuerungsfähigkeit eingeschränkt“, erklärte die Richterin. Zu dieser Einschätzung war zuvor auch ein vom Gericht bestellter Sachverständiger gekommen, er hat den 45-Jährigen für voll schuldfähig gehalten. Den E-Scooter tauschte der Angeklagte später gegen Drogen ein.

Ertappt beim Fahren ohne Führerschein

Eingeräumt hatte der 45-Jährige den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er wollte im Januar dieses Jahres zu einem Tierarzttermin fahren. Er kam aber nur wenige Meter weit, da er beim Ausfahren aus dem Parkplatz wegen eines Müllwagens stoppen musste, und Beamte eines SEK-Kommandos, die zur Durchsuchung seiner Wohnung kamen, die Gelegenheit ergriffen, ihn festzunehmen. In seinem Zimmer fanden die Beamten anschließend diverse Messer, die Schreckschusspistole und einen Gehstock mit verborgenen Klingen.

Positiv rechnete das Gericht dem 45-Jährigen an, dass er die Tat in weiten Teilen eingeräumt hat, dass der Wert des E-Scooters nur rund 500 Euro betrug, und dass es sich um eine Spontantat im enthemmten Zustand gehandelt habe. Zudem habe es einen Täter-Opfer-Ausgleich gegeben. Negativ fiel aber ins Gewicht, dass der Angeklagte so viele Vorstrafen hat und das Opfer noch immer beeinträchtigt ist. „Er traut sich nicht mehr, nachts die S-Bahn zu benutzen und hat extra den Führerschein gemacht, um jetzt mit dem Auto fahren zu können“, erläuterte die Richterin.