Wer darf am Arbeitsplatz testen? Foto: Bihlmayer Fotografie / shutterstock.com

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wer Tests am Arbeitsplatz durchführen darf.

Durch die Neuerungen im Infektionsschutzgesetz gilt ab sofort nicht nur wieder eine Homeoffice-Pflicht, sondern auch eine 3G-Nachweispflicht für Beschäftigte, die nicht von Zuhause aus arbeiten können. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer bei der Arbeit einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder negativen Test vorweisen müssen. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich testen zu lassen. Deshalb steht die Frage im Raum, wer die Tests für die 3G-Regel am Arbeitsplatz überhaupt durchführen darf. Wir klären auf.

Diese Personen dürfen testen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass Testnachweise nur in einer der folgenden Konstellationen ausgestellt werden dürfen:

  1. In Form von Selbsttests vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person. Beauftragte Beschäftigte oder Dritte müssen in der ordnungsgemäßen Durchführung der Tests durch eine praktische Schulung unterwiesen sein, um Selbsttests beaufsichtigen und bescheinigen zu dürfen. Weitere Informationen dazu stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in dem Dokument "Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2" zur Verfügung.
  2. Der Arbeitgeber kann die Tests außerdem von Personen durchführen lassen, welche die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.
  3. Auch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung können die Testungen durchführen und bescheinigen. Leistungserbringer sind zum Beispiel zugelassene Testzentren, Apotheken oder auch Ärzte.

Weitere Informationen zu den 3G-Nachweisen bei der Arbeit finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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