Mindestens bis zum Frühjahr gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz (Symbolfoto). Foto: imago images/Christian Ohde/via www.imago-images.de

Seitdem die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, dürfen Beschäftigte die Arbeitsstätte nur noch mit entsprechendem Nachweis betreten. Wie lange die Regel noch gilt, erfahren Sie hier.

Seit dem 24. November gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fallen darunter nicht nur die Arbeitsräume, sondern auch Orte im Freien, die sich auf dem Betriebsgelände befinden. Unter anderem zählen Lager-, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Kantinen oder auch Verkehrswege dazu. Von der Regel ausgenommen sind nur Arbeitsplätze in Privatwohnungen (Homeoffice), in Fahrzeugen oder in Verkehrsmitteln. Beschäftigte vor Ort müssen seitdem geimpft, genesen oder getestet sein. Laut dem BMAS fallen unter den Begriff „Beschäftigte“ Arbeitnehmer, aber beispielsweise auch Soldaten oder Beamte. Sie alle müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen. Doch wie lange gilt die Regel noch?

Wann fällt 3G am Arbeitsplatz weg?

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz soll bundesweit bis einschließlich 19. März 2022 gelten. Ab dem 20. März soll die Nachweispflicht am Arbeitsplatz dann wegfallen. Darauf haben sich Bund und Länder am 16.02. geeinigt. Auch die Homeoffice-Pflicht fällt zum 20. März weg, sofern der Arbeitgeber seinen Beschäftigten nicht weiterhin freiwillig die Arbeit von zu Hause aus gestattet. Allerdings bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen vorerst auch nach dem 20. März noch bestehen.