Das Denkmal von Martin Luther in Wittenberg. Foto: dpa

Im Oktober 2017 können sich die Baden-Württemberger auf einen Feiertag mehr freuen. Zum 500. Jahrestag des Thesenanschlags von Martin Luther wurde der 31. Oktober 2017 einmalig zum gesetzlichen Feiertag.

Im Oktober 2017 können sich die Baden-Württemberger auf einen Feiertag mehr freuen. Zum 500. Jahrestag des Thesenanschlags von Martin Luther wurde der 31. Oktober 2017 einmalig zum gesetzlichen Feiertag.

Stuttgart - Zum 500. Jahrestag des Thesenanschlags von Martin Luther ist der Reformationstag am 31. Oktober 2017 zum gesetzlichen Feiertag in Baden-Württemberg geworden. 

Der damalige baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) hatte im Jahr 2014 angegeben, dass bereits seit einer Ministerpräsidentenkonferenz im Jahr 2012 festgestanden habe, dass das Jubiläum mit einem bundesweiten Feiertag begangen werden soll. Darauf hätten sich die Länderchefs verständigt. Wirtschaftliche Folgen könnten keine grundlegenden Bedenken dagegen begründen. Es herrsche ein bundesweiter Konsens nicht nur unter evangelischen Christen, „schließlich hat die Reformation auch unsere Kultur und Gesellschaft geprägt“, so der Innenminister im Jahr 2014.

Der Reformationstag erinnert daran, dass der Reformator Martin Luther im Jahr 1517 seine 95 Thesen zu Ablass und Buße an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg geschlagen hat. Ein Feiertag ist der Reformationstag allerdings normalerweise nur in einigen überwiegend evangelischen Bundesländern. Einzelne Länder hatten aber für die Ausnahme in 2017 schon frühzeitig die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Auch in Baden-Württemberg hatte es Stimmen gegeben, die diese Regelung unterstützten. Daher haben wir nun in diesem Jahr einmalig einen gesetzlichen Feiertag am 31. Oktober 2017.