In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was die 2G-Regel in Baden-Württemberg nun konkret für den Einzelhandel bedeutet. Foto: Bihlmayer Fotografie / Shutterstock.com

Seit heute gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung, welche bei einer hohen Krankenhausauslastung eine 2G-Regelung vorsieht. Was das für den Einzelhandel bedeutet, erfahren Sie hier.

Nach der neuen Corona Verordnung gilt in Baden-Württemberg nun die Situation in den Krankenhäuser als primärer Maßstab für die Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Steigen die Intensivbettenbelegung und Hospitalisierungsrate, sollen in einem dreistufigen System die Regeln verschärft werden. Ungeimpfte trifft dies besonders hart, da vor allem sie die Krankenhäuser durch schwere Krankheitsverläufe belasten. In dem neuen Dreistufensystem ist eine 2G-Regelung für den Einzelhandel zwar nicht vorgesehen, allerdings werden Geschäfte unterschieden, die nicht der Grundversorgung dienen.

Lese-Tipp: Alle Geschäfte, die zur Grundversorgung gehören im Überblick (keine 3G-Regel)

Gesonderte Regelungen zu 2G im Einzelhandel

Während in vielen Bereichen in der dritten Stufe (Alarmstufe) eine 2G-Regel gilt, ist der Einzelhandel davon ausgeschlossen(1). Hier gibt es in den ersten beiden Stufen (Basisstufe und Warnstufe) keine besonderen Regelungen. In der Alarmstufe gilt dann allerdings für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, die 3G-Regelung. Wobei ein Antigen-Schnelltestergebnis für Ungeimpfte ausreicht.

Kinder unter 6 Jahren und Kinder bis einschließlich 7 Jahren, die noch nicht eingeschult sind, sind auch in der Alarmstufe von der Testpflicht ausgenommen und benötigen kein Testnachweis. Sie können in allen drei Stufen ganz normal am öffentlichen Leben teilnehmen. Schüler benötigen nur einen Schulausweis oder eine Schulbescheinigung. Wie sich die neue 2G-Regelung nun konkret auf Kinder auswirkt, erfahren Sie in diesem Artikel.

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