Wie hier in Hamburg gilt auch in Baden-Württemberg für Bars im Allgemeinen die Coronaregel 2G. Foto: dpa/Axel Heimken

Für Clubs gelten strengere Coronaregeln als für Bars. Doch unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Vorschriften auch in Bars und Gaststätten gültig.

Stuttgart - Was ist Gastronomie, was ist ein Lokal, ein Club oder eine Bar? In der Coronaverordnung wird zwischen Diskotheken und Clubs auf der einen und Gastronomie auf der anderen Seite unterschieden. Doch manchmal sind die Grenzen fließend und das bringt Gäste wie Betreiber zum Nachdenken.

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In der Corona-Alarmstufe II gilt in Baden-Württemberg, dass Besucher von Diskotheken und Clubs nur Zugang haben, wenn sie geimpft oder genesen sind und darüber hinaus einen negativen Test vorlegen können (2G plus). In der Gastronomie dagegen gilt 2G, also Zutritt für Geimpfte und Genesene.

Tanzen und Alkohol steigern das Infektionsrisiko

Das Gesundheitsministerium definiert Clubs und Diskotheken als „Orte mit einem erheblich erhöhten Infektionsrisiko“. Eine wesentliche Begründung sei, dass Menschen dort nicht auf ihren Plätzen sitzen, sondern beispielsweise tanzen und Alkohol trinken. Die „bei körperlicher Bewegung ausgestoßenen Aerosole in Verbindung mit Alkoholkonsum“ erhöhten demnach das Infektionsrisiko .

Deshalb bestimme eigentlich das Verhalten der Gäste, welche Regelung gilt, erklärt nun ein Sprecher von Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) auf Anfrage. Auch Gaststätten oder Bars können somit unter die strengeren Regeln der Diskotheken und Clubs fallen, wenn sie, wie das Ministerium sagt, „clubähnlich“ betrieben werden.

Werden die Tische beiseite geschoben, wird das Lokal zum Club

Werden beispielsweise in einem Lokal, das grundsätzlich Speisen und Getränke anbietet, im Laufe des Abends Stühle und Tische beiseite gestellt, damit die Gäste tanzen können, ist das Lokal quasi ein Club und muss die strengeren Regeln einhalten.

Gibt es in einer Bar eine nicht abgesperrte Tanzfläche, oder werden Livemusiker oder ein DJ engagiert, sei „in der Regel davon auszugehen“, dass sie wie ein Club betrieben werde. Auch dann müssen die strengeren Auflagen für Clubs und Diskotheken beachtet werden, betont das Sozialministerium.