Der 27-Jährige wurde am Landgericht Stuttgart wegen schweren Raubes und erpresserischen Menschenraubes verurteilt. Foto: Roberto Bulgrin

Ein 27-Jähriger ist vom Landgericht Stuttgart wegen des Raubes an einer Seniorin verurteilt worden. Er bestreitet, der Täter zu sein. Doch das Gericht erkennt eindeutige Beweise, die ihn überführt haben.

Am Ende hatte die Siebte Strafkammer unter dem Vorsitz des Richters Reiner Skujat keine Zweifel. „Der Angeklagte ist der Täter“, stellte der Richter in seiner ausführlichen Urteilsbegründung am Freitagmittag klar. Die Auswertung der Beweise habe ergeben, dass er es gewesen sei, der im Januar eine 70-Jährige in Neuhausen überfallen und ausgeraubt habe. Neben Funkzellen- und Handyverbindungsdaten waren DNA-Spuren gesichert worden. Hinzu kamen verschiedene Zeugenaussagen. Die Kammer verurteilte den 27-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren und drei Monaten gefordert.

An eine Intrige der Familie glaubt das Gericht nicht

Der Angeklagte beteuerte, das Opfer einer Intrige der eigenen Familie zu sein. Wie genau die finanziellen Verstrickungen innerhalb derselben waren, ließ sich nicht mehr umfassend klären. Irgendetwas scheine da gewesen zu sein, so der Richter. Dass jedoch ein anderer die Tat begangen habe und ihm diese in die Schuhe geschoben worden sein soll, glaubte das Gericht nicht. Die Verteidigung des Mannes hatte Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert. Darüber, ob angesichts der mehrjährigen Haftstrafe Revision gegen das Urteil eingelegt wird, war sich die Verteidigung kurz nach der Urteilsverkündung noch unschlüssig.

Das Gericht gelangte im Zuge der Verhandlung zu dem Schluss, dass der Angeklagte den ihm zur Last gelegten schweren Raub in Verbindung mit erpresserischem Menschenraub begangen hat. Im Januar sei er mit seinem erst 13-jährigen, ahnungslosen Cousin zur Adresse seines Opfers gefahren. Vor dem Haus der 70 Jahre alten Frau wurde dann ein Ball in den Garten der Frau geschossen. Der Junge sollte klingeln und darum bitten, diesen holen zu dürfen. Als die Senioren mit dem Jungen in den Garten ging, ließ sie ihre Wohnungstür offen. So sei der Täter zunächst unbemerkt ins Haus gelangt.

Opfer in Todesangst versetzt

In der Wohnung habe der Mann die Seniorin schließlich mit einem Messer bedroht, ihr die Augen verbunden und sie gefesselt. Dabei forderte er die Frau immer wieder auf, ihm Aufbewahrungsorte von Geld und Schmuck zu nennen. Der Wert der Beute: 2100 Euro. Schwerer wogen für das Gericht allerdings die psychischen Folgen, mit denen das Opfer bis heute zu kämpfen hat. Rund eine Stunde lang sei es, teils mit einem Messer am Hals, einer Todesangst ausgesetzt gewesen. „Die Vorgehensweise in der Wohnung ist sehr brutal. Das Tatbild ist erschreckend“, erklärte der Richter Skujat. Zudem sei es „schäbig und perfide“, dass der Angeklagte seinen jungen, ahnungslosen Cousin als Tathelfer benutzt habe. Außerdem habe das ausgebliebene Geständnis dazu geführt, dass dem Opfer eine Aussage vor Gericht nicht erspart geblieben war.

Nach der Tat hatte der Mann die Seniorin gefesselt zurückgelassen. Die Frau konnte sich befreien und die Polizei rufen. Die Wohnung seines Opfers kannte der Mann bereits. Er war als Fliesenleger einige Zeit vor dem Überfall dort tätig. Über diesen Hinweis war die Polizei dem 27-Jährigen schließlich auf die Spur gekommen.