Jana Spegel leidet an einer unheilbaren Muskelkrankheit. Sie studiert in Stuttgart und Tübingen und lebt in einem Stuttgarter Wohnheim. Foto: Lichtgut

Jana Spegel wurde Deutsche Meisterin bei den Paralympics. Nun war ihre sportliche Karriere in Gefahr, weil das Amt ihren Antrag auf ein behindertengerechtes Auto nicht bearbeitete.

Sie stört. So ihr Eindruck. Weil Jana Spegel (22) weiß, was sie will. Weil sie weiß, was ihr zusteht. Weil sie keine Bittstellerin sein will. Weil sie eine Kämpferin ist. Das zieht sich durch ihr Leben. Ihre muskuläre Erkrankung zwingt sie zwar in den Rollstuhl, aber nimmt ihr nicht den Lebensmut.

 

Die Stuttgarterin machte ihr Abi an der Stephen-Hawking-Schule mit 1,0, sie studiert Medizintechnik in Stuttgart und Tübingen – und spielt Tischtennis. So gut, dass sie Deutsche Meisterin ist und in Paris bei den Paralympics war. Doch nun stand das alles auf dem Spiel. Weil ihr Auto kaputt ist. Und das Sozialamt der Stadt ewig brauchte, um zu prüfen, ob sie die nötige Unterstützung bekommt für ein neues.

Jana Spegel nahm bei den Paralympics in Paris teil. Foto: Pressefoto Baumann

Denn ein Auto ist für sie notwendig, um ihren Sport und ihr Studium fortsetzen zu können. Logischerweise muss es behindertengerecht sein, also umgebaut, auf ihre Bedürfnisse angepasst. Bisher fuhr sie einen umgebauten VW-Bus T5. Doch der war 15 Jahre alt, mehr in der Werkstatt als auf der Straße und brach nun ganz zusammen. Ihr Vater hat sie zum Training nach Böblingen und nach Tübingen an die Uni gefahren. „Aber mein Vater ist ja berufstätig, der kann nicht dauernd mein Chauffeur sein.“ Also setzte sie sich schon im Sommer 2023 hin, als absehbar war, dass der Bus bald seinen letzten Schnaufer tun würde. Jana organisierte vier Gutachten, medizinische via Ärzten und technische via TÜV und organisierte gleich noch ein Angebot bei einer Firma, die ein Fahrzeug umbauen könnte.

150 Seiten Antrag und viele Hürden

Das alles legte sie ihrem Antrag auf KfZ-Hilfe bei, 150 Seiten waren das, die sie im Juli 2024 ans Sozialamt schickte. Laut Sozialgesetzbuch neuntes Buch und der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung haben Menschen mit Schwerbehinderung einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe, „wenn sie das Fahrzeug benötigen, um zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu kommen (Teilhabe am Arbeitsleben) oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“ Ein Versprechen. Ein teures. Denn bei Jana Spegel summiert sich das auf 220 000 Euro. So das Angebot, dass sie eingeholt hatte. Wegen des Rollstuhls braucht das Auto eine gewisse Größe. Lenken kann sie nur per Joystick, ihre Arme und Finger haben nicht genug Kraft, um ein Lenkrad zu drehen. Den Tischtennisschläger tapet sie an die Hand. Sie braucht Sprachsteuerung für Blinker und Licht und einen Seiteneinstieg. „Denn viele Behindertenparkplätze wie der vor meinem Wohnheim sind zu kurz“, sagt sie, „parkt hinter mir jemand, kann ich meine Rampe nicht hinunterlassen.“

Das ist sehr viel Geld, das weiß sie. Und ist dankbar dafür, dass die Gesellschaft ihr hilft und sie unterstützt. Aber wenn man es ernst meint mit dem Versprechen, kann und darf man da eine finanzielle Grenze einziehen? Wenn es zu teuer wird, helfen wir nicht mehr? Was ja in der Konsequenz bedeuten würde, wen das Schicksal gestraft hat, weil er nicht gesund auf die Welt kam, krank wurde oder einen Unfall hatte, dem helfen wir gerne, wenn es halt nicht so schlimm ist – und nicht zu viel kostet.

Jana Spegel lebt in einem Studentenwohnheim in Stuttgart und ist auf Hilfe angewiesen. Foto: Lichtgut

Sie gab ihre Anträge ab. In der Hoffnung, dies gehe nun zügig, schließlich wirbt die Stadt auf ihrer Webseite ganz stolz und formulierte bereits 2015: „Als erste europäische Stadt überhaupt hat Stuttgart zum Grundsatz Nr. 17 ,Inklusion von Menschen mit Behinderung’ der ,Europäischen Säule sozialer Rechte’ ein verbindliches Versprechen abgegeben: Für die rund 45 000 schwerbehinderten Menschen, die in unserer Stadt leben, wird auch in den nächsten Jahren die Infrastruktur verbessert und weitere finanzielle Unterstützung erfolgen. Es handelt sich nicht um gut gemeinte Maßnahmen. Vielmehr geht es darum, das Verständnis zu schärfen, dass Menschen mit und ohne Behinderung alltägliche Angebote bestmöglich nutzen können. Wenn alle Menschen Bedingungen vorfinden, um in ihrem Alltag gut zurechtzukommen, fördert dies die Zufriedenheit in einer Stadtgesellschaft.“ So weit, so gut.

Gutachter stellt sich nicht vor und vermisst wortlos ihre Wohnung

Den hehren Worten folgten aber keine Taten. Eines Tage im August 2024 kam ein Mitarbeiter vom Kommunalverband für Jugend und Soziales bei Jana vorbei, um ein technisches Gutachten zu erstellen. Dass er sich nicht vorstellte, erst mal wortlos zehn Minuten ihre Wohnung im Studentenwohnheim vermaß, in ihre Nachttischschublade schaute, verblüffte und ärgerte sie, richtig erboste sie aber sein Gutachten. In dem er vieles raus strich, was für sie notwendig scheint. Den Seiteneinstieg, eine Luftfederung fürs Ein- und Aussteigen, und weil starke Vibrationen ihre Krankheit verschlimmern können. Als sie nachfragte und ihre Argumente vortrug, bekam sie sinngemäß zu hören, sie solle nicht so aufmüpfig sein.

Sie störte. Und blieb aufmüpfig. Der Winter verstrich, der Frühling begann, sie fragte bei der Stadt nach, wurde vertröstet. Sie schaltete den Sportbürgermeister ein, den Olympiastützpunkt, denn allmählich stand ihre Karriere auf dem Spiel und ihr Studium. 1500 Euro bekommt sie als Kaderathletin von der Sporthilfe im Monat, doch weil sie nur noch unregelmäßig zum Studium nach Tübingen konnte, drohte sie jenen Teil zu verlieren, der ans Studium geknüpft ist, 800 Euro. Die werden nur gezahlt, wenn die Athleten 150 Prozent der Regelstudiendauer nicht überschreiten. „Es ist absehbar, dass ich das nicht schaffe“, sagt sie. „Ich war von Woche zu Woche verzweifelter und habe manchmal geweint, weil ich nicht mehr weiter wusste“, sagt sie. Auch weil ihr Antrag auf einen ihr zustehenden Mietwagen zur Überbrückung auch in den Tiefen der Verwaltung verschwunden war.

Hier trägt sich Jana Spegel in das Goldene Buch der LHS ein, links OB Nopper Foto: Max Kovalenko

Schließlich schrieb sie an die Zeitung. Schilderte ihren Fall per Mail und schließlich von Angesicht zu Angesicht. Eine Anfrage des Reporters an die Stadt vom 22. Mai blieb ohne Antwort. Auch ein zufälliges Zusammentreffen mit Sozialbürgermeisterin Alexandra Sußmann samt kurzem Gespräch über den Fall lieferte keine Antworten auf die Fragen dieser Zeitung.

Nachhaken sorgt für Aufregung

Offenbar sorgte das Nachhaken aber intern für Aufregung. Wie aus dem Nichts bekam Spegel ihren umgebauten Mietwagen der Firma Paravan geliefert, und richtig zackig ging das Umschreiben ihres Führerscheins, denn für den Mietwagen braucht sie eine andere Fahrerlaubnis. Vier bis zwölf Monate dauere das, bekundete ihr zunächst die Sachbearbeiterin. Auf Spegels Hinweis, dass ihr der Mietwagen dann nichts nutze, bekam sie zweieinhalb Stunden später einen Anruf: der Führerschein sei bestellt.

Noch händelt sie mit der Stadt herum wegen der Gutachten bezüglich ihres Neuwagens, da hat sie Widerspruch eingelegt. Immerhin ist sie nun wieder selbstständig, kann zu Studium und Training fahren. „Ich bin extrem dankbar“, sagt sie. Aber fragt sich, warum man erst Rabatz machen muss bis an die höchsten Stellen, um zu seinem Recht zu kommen. Und das womöglich nur, weil sie privilegiert sei, weil sie in Paris war, weil sie zum Empfang der olympischen und paralympischen Sportler bei OB Frank Nopper und Kultusministerin Theresa Schopper geladen war. „Weil ich Leistungssport mache, bekomme ich Hilfe“, sagt sie, „aber was ist mit anderen, die einfach nur am Leben teilhaben wollen; arbeiten, ausgehen, all das, was andere auch machen.“ Nun hofft sie, dass ihr Beispiel zum Nachdenken anregt. Dass man Hilfe nicht nur bekommt, wenn man stört.