1,4 Promille hatte der Angeklagte damals intus. Foto: dpa/Arno Burgi

Ein 21-jähriger Benninger muss sich vor Gericht verantworten, nachdem er im Rausch die Polizei beleidigt hat. Die wollten seine Personalien kontrollieren.

Dem großen jungen Mann mit den blonden Haaren auf der Anklagebank ist sichtbar peinlich, was er gerade auf der Videowand im Sitzungssaal des Amtsgerichts Marbach zu sehen bekommt: Dort flimmern die Aufnahmen der Bodycam eines Polizisten über den Bildschirm, die den Abend in einer Kneipe in Neckarweihingen im März dieses Jahres aufgezeichnet hat.

Zu sehen ist darauf, wie ein Polizist den 21-Jährigen in den Toilettenräumen im Untergeschoss bittet, ihm seine Personalien zu geben, da er als Zeuge für eine Schlägerei kurz zuvor in Betracht komme. Die Antwort des Benningers fällt laut und aggressiv aus: „Wenn ihr mich anfasst, schlage ich eure Fresse ein.“ Zu diesem Zeitpunkt hat er einen Alkoholgehalt von 1,4 Promille.

Dem Alkohol abgeschworen

Trotz allen guten Zuredens der Beamten zeigt sich der 21-Jährige weiter bockig: Er versteift sich, dreht sich von den Polizisten weg und tut alles, damit diese nicht seine Personalien feststellen können. Am Ende sind drei Polizisten nötig, um ihn zu Boden zu bringen und ihm Handschellen anzulegen. All das kommentiert er – auch noch auf dem Weg zum Polizeiauto – mit Ausdrücken wie „Scheiß-Bullen“, „Fickt euch“ und „Ihr könnt mich mal“. Folglich mündete dieses Verhalten in einer Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung in drei Fällen.

„Es ist sehr unangenehm für mich, das hier anzugucken“, sagte der Benninger anschließend. Das sei „dumm und unreif“ gewesen und tue ihm heute von Herzen leid. „Ich habe mir seitdem viele Gedanken gemacht. Von schlechten Freunden habe ich mich distanziert, und ich trinke heute keinen Alkohol mehr“, führte der 21-Jährige weiter aus. Seinem Einwand, er habe den Verdacht, dass ihm damals jemand K.O.-Tropfen in ein Getränk geschüttet haben könnte, nimmt Richter Ulf Hiestermann den Wind aus den Segeln: „Schuldunfähig waren Sie sicher nicht, dafür reagieren Sie zu zielgerichtet.“

Richter zeigt die „gelbe Karte“

Nachdem sowohl der Vertreter der Jugendgerichtshilfe als auch die Staatsanwältin betont hatten, dass sie die Tat als „jugendtypische Verfehlung und Abneigung gegen Autoritäten“ einschätzen würden, verurteilte Richter Hiestermann den Benninger zu einer Geldauflage von 900 Euro, die dieser bis zum 15. Februar kommenden Jahres an das Seehaus Leonberg zahlen muss.

„Merken Sie sich eines: Das war keine bloße Unhöflichkeit, das war eine Straftat“, sprach Hiestermann dem 21-Jährigen ins Gewissen. Polizisten würden auch nur ihre Arbeit machen und müssten als Staatsgewalt jederzeit die Kontrolle behalten. Und er gab dem jungen Mann zum Schluss noch einen Ratschlag auf den Weg: „Lassen Sie sich hier nie wieder sehen: nach einer gelben Karte folgt zwangsläufig Rot.“