Pitbull-Rüde Jerry fletscht in einem Hamburger Tierheim die Zähne. Trotz der Gefahr, die von den Tieren ausgehen kann, dürfen Kommunen die Steuer auf Kampfhunde nicht beliebig erhöhen Foto: dpa

Kommunen dürfen für Kampfhunde höhere Steuern erheben als für andere Hunde. Aber wie hoch darf der Betrag sein? 2000 Euro pro Jahr sind laut einem Urteil jedenfalls zu viel.

Leipzig - Kommunen dürfen für Kampfhunde keine beliebig hohen Steuern erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es sei rechtmäßig, wenn die Steuer für bestimmte Rassen höher ausfalle als für andere Hunde, aber die Kampfhundesteuer dürfe keine „erdrosselnde Wirkung“ entfalten. Die Schmerzgrenze sei überschritten, wenn die Steuer die jährlichen durchschnittlichen Haltungskosten für den Hund übersteigt. Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines Ehepaars aus dem bayerischen Bad Kohlgrub. Die Gemeinde hatte für dessen Rottweilerhündin 2000 Euro pro Jahr verlangt – zu viel, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschied.

Besitzer Wolfgang Seidelmann (66) und seine Frau hatten Rottweilerhündin Mona 2011 aus einem Tierheim geholt. Das Tier bestand einen Wesenstest und wurde als ungefährlich eingestuft. Wenig später schickte die Gemeinde einen Bescheid. Mona sei ein Kampfhund der Kategorie 2, und deswegen würden 2000 Euro pro Jahr fällig. Ein „normaler“ Hund kostet in Bad Kohlgrub gerade mal 75 Euro. „2000 Euro waren einfach zu viel für uns“, sagte Seidelmann.

Der Vorsitzende Richter, Wolfgang Bier, sagte, es sei zulässig, dass die Gemeinden über erhöhte Kampfhundesteuern die Haltung bestimmter Rassen zurückdrängen wollten. Aber: „Klar ist, dass der Lenkungszweck, den eine Gemeinde verfolgt, nicht umschlagen darf in eine faktische Verbotsfunktion. Wenn ein Steuersatz so ausgestattet ist, dass kein vernünftiger Mensch mehr so einen Hund hält, dann überschreitet die Gemeinde ihre steuerrechtliche Kompetenz.“ Die Seidelmanns hatten Mona nach Erhalt des Steuerbescheides ans Tierheim zurückgegeben. „Wir nehmen den Hund jetzt trotzdem manchmal noch“, sagte Wolfgang Seidelmann. Wenn Bad Kohlgrub seine Hundesteuersatzung ändere, wollten sie Mona wieder ganz zu sich holen. 800 Euro sei er bereit zu zahlen, sagte Seidelmann.

In Stuttgart hatte der Gemeinderat im Jahr 2000 eine erhöhte Steuer eingeführt, daraufhin ging die Zahl der Kampfhunde von 437 auf 59 angemeldete Hunde (Stand Juli 2014) zurück. Dazu kommen nach Angaben des Steueramts noch fünf gefährliche Hunde, sprich Tiere herkömmlicher Rassen, die als aggressiv aufgefallen sind. Experten wie Martin Pechmann vom Tierheim in Botnang habe jedoch Zweifel, dass die Statistik der Wirklichkeit entspricht. Er schätzt, dass es in Stuttgart noch mehrere Hundert solcher Tiere gibt. Schließlich könne ein Besitzer sein Tier auch anders deklarieren, da es weder dem Ordnungsamt noch dem Steueramt vorgeführt werden muss – was aus manchem Pitbull einen Dackel werden lässt. Auch könnten Halter ihr Tier regulär über einen auswärtigen Verwandten in einer anderen Stadt oder Gemeinde ohne Kampfhundesteuer anmelden. Etwa in Fellbach, wo jährlich für jeden Hund – ganz gleich welcher Rasse – 108 Euro fällig werden.