19500 teils urheberrechtlich geschützte Werke soll der Angeklagte verkauft haben. Foto: Roberto Bulgrin

Ein 46-Jähriger aus Neuhausen ist wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke verurteilt worden. Er hatte über Jahre hinweg E-Books auf Ebay-Kleinanzeigen angeboten.

Neuhausen - Weil er auf dem Online-Marktplatz Ebay-Kleinanzeigen insgesamt 19 500 E-Books zum Verkauf angeboten hatte, obwohl er dafür die Rechte nicht besaß, ist ein 46-Jähriger aus Neuhausen vom Esslinger Amtsgericht zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Diese wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

 

Der Mai des vergangenen Jahres ist dem Angeklagten noch gut im Gedächtnis. Als er eines Morgens zur Arbeit kommt, steht er vor verschlossenen Türen – seine Sicherheitskarte funktioniert nicht mehr. Da habe er gewusst, dass etwas nicht stimme. Kurz darauf habe er von dem Verfahren gegen ihn erfahren. Seine Anstellung hatte er da schon verloren. Die Vorwürfe gegen den 46-Jährigen liegen weit zurück: die Datenträger, auf denen jeweils Hunderte bis Tausende teils urheberrechtlich geschützte Bücher gespeichert waren, hatte er zwischen Januar 2015 und Dezember 2017 verkauft. Im Strafbefehl war von zehn rechtlich selbstständigen Handlungen die Rede. Mit den Verkäufen hatte der Angeklagte insgesamt 546,93 Euro eingenommen. Dieser Betrag sowie das Laptop des Angeklagten werden nun eingezogen.

Angeklagter räumte Taten ein

Auch die fiktiven Lizenzgebühren in Höhe von fast 40 000 Euro hatte ihm die Staatsanwaltschaft in Rechnung stellen wollen – sowohl der Verteidiger als auch die Richterin waren sich jedoch einig, dass der 46-Jährige nur das tatsächlich erlangte Geld zurückzahlen solle.

Die Richterin zeigte sich einer Verständigung gegenüber offen. Im Juristengespräch einigten sich die Verfahrensbeteiligten auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens sechs und höchstens neun Monaten. Dieser Deal hatte zur Bedingung, dass der Angeklagte die Taten gesteht, was dieser auch prompt tat. Darüber hinaus entschuldigte er sich bei den Geschädigten. Ins Detail darüber, wie er die Verkäufe abgewickelt hatte, ging er allerdings nicht.

Lange Zeit in der Schwebe

Als Zeuge wurde ein Polizeihauptkommissar gehört, der als Sachbearbeiter mit dem Fall befasst gewesen war. „Ich habe mich gewundert, dass ich dazu noch die Akten gefunden habe“, kommentierte der Hauptkommissar die lange Zeit, die seit der Anzeige vergangen war. Diese hatte eine Urheberrechtsschutzgesellschaft aus Berlin im August 2016 gestellt. Bei der Polizei sei sie vier Monate später angekommen. Der Zeuge gab an, seine Ermittlungen im Mai 2018 abgeschlossen zu haben. Strafbefehl wurde aber erst im Mai 2020 erlassen worden – volle zwei Jahre später. Die Akten seien zwischenzeitlich verschwunden gewesen, so der Polizist.

„Mein Mandant hat in Unsicherheit gelebt, seit er im Mai 2019 erfahren hat, dass etwas nicht stimmt“, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Das Verfahren habe wie ein Damoklesschwert über ihm geschwebt und ihn stark belastet. Der 46-Jährige habe durch die Ermittlungen seine rund zehnjährige Anstellung verloren und bisher noch nicht wieder Fuß fassen können. Zudem habe sich sein Mandant bisher nicht zuschulden kommen lassen. Der Verteidiger sprach von einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung. So weit wolle sie nicht gehen, sagte die Richterin – sie erkenne aber sehr wohl, dass sich das Verfahren ungewöhnlich lange hingezogen habe. Aufgrund seines Geständnisses und der als ernst gemeint empfundenen Entschuldigung blieb die Richterin mit ihrem Urteil am unteren Ende des ausgehandelten Strafrahmens. Zusätzlich zu seiner Bewährungsstrafe muss der 46-jährige Angeklagte noch eine Geldstrafe von 1000 Euro an das Tierheim Esslingen zahlen. Sechs Monate hat er dafür Zeit. Die Verfahrensbeteiligten haben jetzt eine Woche Zeit, um das Urteil bei Bedarf anzufechten.