Im Prozess um einen mutmaßlichen Kindsmord ist am Montag eine 19-Jährige zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Foto: dpa/Symbolbild

19-jährige mutmaßliche Kindsmörderin ist am Montag zu Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Stuttgart - Im Prozess um einen mutmaßlichen Kindsmord ist am Montag eine 19-Jährige zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die junge Frau war angeklagt worden, ihren neugeborenen Sohn im Februar direkt nach der Geburt erstickt zu haben. Sie habe es unterlassen, ärztliche Hilfe für das Kind zu suchen, urteilten die Richter. Die Kammer ging allerdings nicht davon aus, dass sie das Kind aktiv getötet habe und verurteilte die 19-Jährige zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen fahrlässiger Tötung. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren wegen Totschlags gefordert.

 

Totes Baby in Dachrinne abgelegt

Das Gericht stützte sich in mehreren Punkten auf die Aussage eines gynäkologischen Sachverständigen. Die Frau hatte ihr Kind ohne jegliche Hilfe zur Welt gebracht. Das Kind habe zwar kurz gelebt, vermutlich sei es aber zu schwach gewesen, um ohne ärztlichen Beistand zu überleben. Die 19-Jährige hatte vor Gericht angegeben, ihr Kind sei tot zur Welt gekommen. Einen Arzt wollte sie aus Angst vor ihrer streng katholischen Familie nicht rufen. Das tote Kind legte sie später in einer Dachrinne ab.

Die Richter legten ihr nahe, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich um eine neue Ausbildungsstelle zu bemühen. Die Angeklagte hatte die Schwangerschaft bis zum Schluss verdrängt und sich nicht um eine Lösung bemüht. „Sie trägt die Schuld am Tod des Kindes“, sagte der Vorsitzende Richter.