In Baden-Württemberg entscheiden sich rund 10 000 Schwangere pro Jahr für eine Abtreibung. Foto: igor kell/stock.adobe.com

Organisationen wie Pro Familia und der Landesfrauenrat fordern, den umstrittenen Abtreibungs-Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Aber wie ergeht es Frauen, die sich heute für gegen ein Kind entscheiden?

Stuttgart/Freudenstadt - Als Ronja Nägele merkte, dass sie schwanger war, wusste sie sofort, dass sie das Baby nicht bekommen will. „Ich stand nicht dahinter, ich war nicht bereit für ein Kind“, sagt Ronja Nägele, die in diesem Text anders heißen will als in echt. Da zählte für die heute 30-Jährige auch nicht, dass sie als Gärtnerin eigenes Geld verdiente und mit dem Vater des Kindes seit kurzem in einer festen Partnerschaft lebte. Das Gefühl stimmte einfach nicht, sagt die junge Frau, die im Landkreis Freudenstadt lebt. Sie entschied sich zu einem Abbruch in der 10. Schwangerschaftswoche. Auch heute, zwei Jahre später, bereue sie diesen Schritt nicht, sagt sie.

 

Ronja Nägele ist eine von knapp 10 000 Schwangeren, die jedes Jahr in Baden-Württemberg die Entscheidung treffen, ein Kind nicht auszutragen, rund 100 000 sind es deutschlandweit. Weil der Gesetzgeber Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, bleiben diese Frauen und die Ärzte straffrei. Rechtswidrig handeln sie dennoch.

Im Dritten Reich drohte die Todesstrafe

Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurde der Paragraf 218 ins Strafgesetzbuch eingeführt – und steht dort noch heute neben Mord und Totschlag. Drohte den Frauen im Kaiserreich bis zu fünf Jahre Zuchthaus und im Dritten Reich sogar die Todesstrafe, heißt es heute im Gesetz: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Für die Schwangeren gilt: „Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.“

Ebenso alt wie der Paragraf selbst ist der Kampf gegen und um ihn. Frauenrechtlerinnen und Linke liefen spätestens im beginnenden 20. Jahrhundert Sturm gegen die Kriminalisierung von Frauen, die ein Kind, nicht bekommen wollten. Bis in die 1970er Jahre war ein Abbruch in Deutschland nur möglich, wenn eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren bestand. Frauen, die es sich leisten konnten, fuhren ins liberale Holland, andere fanden deutsche Ärzte, die im Verborgenen halfen, nicht wenige gerieten an Kurpfuscher. Erst ab 1976 waren Abbrüche unter bestimmten sozialen und medizinischen Indikationen möglich, ab 1993 galt dann die so genannte Fristenlösung: Nach einer Beratung und drei Tagen Bedenkzeit können Frauen nun bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei abtreiben.

Frauen helfen anstatt sie zu bestrafen

Aber die Frage, was höher wiegt – das Recht der Frau auf Selbstbestimmung über ihren Körper oder der Schutz des noch nicht geborenen Lebens – ist noch immer ein ideologisches Schlachtfeld. Während die so genannten Lebensschützer die Fristenlösung verteufeln und Druck auf Ärzte ausüben, machen sich Organisationen wie Pro Familia oder der Landesfrauenrat dafür stark, den Paragrafen zu streichen. „Ich finde es ein falsches Zeichen, Frauen zu kriminalisieren“, sagt Christiane Albrecht, Vorsitzende von Pro Familia Baden-Württemberg. Statt Frauen unter Strafandrohung dazu zu zwingen, ein Kind zu bekommen, müsse der Staat ihnen mit Beratungen und Angeboten helfen, sich für ein Kind zu entscheiden. Und gleichzeitig denjenigen, die einen Abbruch wollen, die nötigen Möglichkeiten dafür zur Verfügung stellen. Aus den Berichten der Beratungsstellen weiß sie, dass sich kaum eine Frau diese Entscheidung leicht mache. Manche hätten bereits mehrere Kinder und könnten kein weiteres finanzieren, andere seien selbst noch in der Ausbildung, wieder andere wären mental nicht in der Lage, sich um ein Kind zu kümmern.

Die Gefahr, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche sprunghaft ansteigen würden, sieht Albrecht nicht. „Die Zahlen sind seit Jahren konstant.“ In den letzten 25 Jahren sanken sie in Baden-Württemberg von 14 500 auf zuletzt 9 300. „Dennoch wird es immer ungewollte Schwangerschaften geben, damit muss die Gesellschaft umgehen“, sagt Albrecht.

Immer weniger Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche machen

Pro Familia erhofft sich von einer Streichung des Paragrafen auch, dass sich wieder mehr Ärztinnen und Ärzte dazu entscheiden, Abbrüche anzubieten. Denn deren Zahl gehe in den letzten Jahren zurück. Weil es keine offizielle Statistik gibt, hat Pro Familia 2018 das Wissen aus den Beratungsstellen zusammengetragen und eine Karte mit Medizinern und Kliniken erstellt, die Abbrüche anbieten. Das Ergebnis: Laut den Beratungsstellen gibt es nur etwa 60 Ärztinnen in Praxen und OP-Zentren sowie elf Kliniken in BadenWürttemberg, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. In 14 Kreisen gebe es gar kein solches Angebot.

Auch Ronja Nägele fand in ihrem Landkreis und in den angrenzenden keinen Arzt, der ihre Schwangerschaft beenden wollte. Sie musste bis nach Balingen fahren. Morgens um sechs Uhr brachte ihr Freund sie in die Praxi der Ärztin. Die OP, bei der unter anderem das Fruchtwasser, die Plazenta und der Fötus abgesaugt wurden, dauerte eine viertel Stunde. „Alles lief gut. Ich war danach erleichtert. Für mich war das noch kein Kind, sondern Gewebe“, sagt Ronja Nägele. Sie weiß, dass sie mit so einer Aussage manche provoziert, die das ganz anders sehen.

Sozialministerium erhebt genaue Zahlen

Auch in der Ärzteschaft gebe es Kolleginnen und Kollegen, die Schwangerschaftsabbrüche aus ethischen Gründen ablehnen, sagt Markus Haist, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Frauenärzte. Derzeit gehe eine überwiegend männliche Ärztegeneration in den Ruhestand, die Schwangerschaftsabbrüche auch aus Überzeugung gemacht hätte, um Frauen zu helfen, sagt Haist. Von den häufig nachfolgenden Ärztinnen seien viele nicht bereit, diese Leistung anzubieten, sagt der Gynäkologe. Dabei spielten auch praktische Gründe eine Rolle: „Schwangerschaftsabbrüche sind keine Regelleistungen“, sagt Haist, die Abrechnung deshalb aufwendig. Derzeit sei allerdings nicht klar, ob es im Land tatsächlich eine Unterversorgung mit Ärzten und Kliniken gibt, die Schwangerschaftsabbrüche machen. Das baden-württembergische Sozialministerium hat deshalb nun erhoben, wie viele Ärzte medikamentöse oder operative Abbrüche anbieten. Derzeit sei man an der Auswertung, heißt es vom Ministerium.

Sollte sich der Befund von Pro Familia erhärten, will das Land aktiv werden. Im eben beschlossenen Koalitionsvertrag heißt es: „Wir stellen uns der Verantwortung, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen.“ Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hatte dazu letztes Jahre gesagt, man wolle junge Ärztinnen und Ärzte möglichst schon im Studium für das Thema sensibilisieren. Eine Verpflichtung zu Schwangerschaftsabbrüchen – das macht auch Haist klar – lässt die Berufsordnung nicht zu. Haist hält eine gewisse Fahrzeit für die Frauen außerdem für zumutbar und schlägt vor, auf mehrere zentrale Zentren für Schwangerschaftsabbrüche zu setzen.

Immer noch ein Tabu

Ronja Nägele treibt noch heute etwas anderes um: „Abgetrieben zu haben, ist noch immer ein Tabuthema, man traut sich als Frau nicht, es jemandem zu erzählen“, sagt sie. Sie würde sich wünschen, dass sich das ändert. Und was wäre, wenn sie heute noch einmal ungewollt schwanger wäre. „Dann würde ich das Kind behalten“, sagt sie. „Ich kann nicht sagen, warum, aber jetzt wäre ich einfach bereit dafür.“

Pro Familia sammelt Geschichten von Frauen, die sich gegen ein Kind entschieden haben. Zuschriften sind auch anonym möglich: deine_geschichte@gmx.de. Pro Familia Stuttgart, Rotebühlstraße 121, zeigt eine Ausstellung zu 150 Jahre §218.