Der Verursacher eines Kahlschlags im Eislinger Süden vor drei Jahren muss nachbessern. Der Grünen-Stadtrat Holger Haas vermutet unterdessen, dass die Umweltministerin Thekla Walker damals falsch informiert wurde.
Fast drei Jahre nach dem Kahlschlag ist die illegale Rodung von Streuobstbäumen in Eislingen noch nicht vollständig kompensiert. Die untere Naturschutzbehörde habe „Nachbesserungsbedarf“ festgestellt, teilte das Landratsamt mit. Wobei die Eislinger Grünen laut einer Mitteilung deutliche Kritik an der Kreisbehörde üben. So soll Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) falsch informiert worden sein.
Stadtrat spricht von „illegaler Rodung“
Auf bis zu zehn Flurstücken hatte im November 2020 der Grundstückseigentümer, es soll ein Unternehmer aus dem unteren Filstal sein, etwa 110 alte Streuobstbäume roden lassen. Diese „illegale Rodung“ lässt dem Eislinger Stadtrat Holger Haas (Grüne) nach eigener Aussage „keine Ruhe“. Zumal er den Eindruck hat, dass das Umweltschutzamt des Landratsamts nicht energisch genug auf den Ausgleich des Baumfrevels drängt. Das Landratsamt hatte „mit hohem zeitlichen Aufwand“, wie es im Herbst 2021 hieß, den Schaden ermittelt, um naturschutzrechtliche Verstöße nachzuweisen. Dann sei mit dem Verursacher die Kompensation von 70 Bäumen vereinbart worden. Weil Haas das Vorgehen als unzureichend empfand, schrieb er an Umweltministerin Walker. Diese antwortete am 24. Februar. Sie habe sich beim Landratsamt und beim Regierungspräsidium Stuttgart informiert, so die Ministerin. Demnach handle es sich um eine rechtswidrige Rodung. Allerdings habe das Landratsamt nicht alle Fragen „abschließend“ klären können. „Das Landratsamt hat auf der Basis der ermittelbaren Tatsachen die Ersatzpflanzung von Bäumen angeordnet. Die Anzahl der nachgepflanzten Bäume übersteigt leicht die der gerodeten Bäume“, schreibt die Ministerin. Zudem verweist Walker auf die Anbringung von Nisthilfen und auch eine Ersatzzahlung, die verfügt worden sei.
Ministerin offenbar nicht vollständig informiert
Da er die Lage vor Ort kennt, war Haas über diese Antwort erstaunt. „Allerdings scheint es so zu sein, dass nachgeordnete Behörden die Ministerin falsch informiert haben“, stellt der Stadtrat fest. Als Beispiel nennt er die Aussage, dass mehr Bäume gepflanzt als gerodet worden seien. Zudem wundert er sich über die Angaben zu den Nisthilfen.
Um Klarheit zu bekommen, stellte Haas im März beim Landratsamt einen Antrag auf Umweltinformationen und erhielt im Juli eine Antwort darauf. Demnach wurden auf mehreren Flurstücken insgesamt 39 Bäume gepflanzt. Zudem seien acht Nisthilfen und ein Fledermauskästen aufgehängt worden. Eine ehemalige Streuobstwiese sollte eine Erstpflege erhalten.
Wo sind die Nisthilfen geblieben?
Die Realität vor Ort hat dem nicht standgehalten, wie das Umweltschutzamt im selben Schreiben unter dem Stichwort „ergänzender Hinweis“ einräumt. „Die vereinbarten Maßnahmen“ seien „kürzlich durch die untere Naturschutzbehörde vor Ort kontrolliert“ worden. Demnach bestehe weiterer Handlungsbedarf. Es gebe mehrere „abgängige Bäume“, die Streuobstwiese erfordere eine weitere Bearbeitung und „der Standort einiger Nisthilfen ist unklar bzw. diese sind nicht (mehr) vorhanden“, schreibt das Umweltschutzamt. Die Behörde habe den Verursacher zur Nachbesserung aufgefordert.
„Das ist ein Witz“, reagiert der Eislinger Stadtrat. „Viel zu wenig Bäume gepflanzt und angeblich sieben Nisthilfen, von denen manche nicht vorhanden sind.“ Haas: „Es gibt doch nichts Schlimmeres als der Eindruck, die Kleinen fängt man und die Großen lässt man laufen.“
Von Ungleichbehandlung will das Landratsamt nichts wissen
Das Landratsamt bewertet die Sache anders. Demnach wurden die vereinbarten Maßnahmen „durch die untere Naturschutzbehörde überprüft und sind grundsätzlich umgesetzt“, teilt die Pressestelle auf Anfrage mit. Es seien Anpflanzungen auf vier Flächen erfolgt. Zudem sei aus einer Fläche der Bewuchs entfernt worden, um eine Nutzung als Streuobstwiese zu ermöglichen. Die Behörde hat allerdings auch festgestellt, dass bereits einige Nachpflanzungen „wieder abgängig sind“.
Laut Landratsamt hat der Verursacher „den Nachbesserungsbedarf anerkannt“. Die Umsetzung sei für die kommende Pflanzperiode angekündigt. Eine Frist sei nicht gesetzt worden. Die von der Naturschutzbehörde festgesetzte Anzahl der nachzupflanzenden Bäume mit einer fachgerechten Folgepflege sei geeignet, den Ausgleich herzustellen. In seiner Antwort weist das Landratsamt den Eindruck einer Bevorzugung zurück: „Der Ausgleich für die vollzogenen Rodungen erfolgte nach naturschutzfachlichen Standards. Eine Ungleichbehandlung ist nicht zu erkennen“, beantwortet Pressesprecherin Clarissa Weber eine Anfrage.
2021 war beim Umweltschutzamt von 70 Jungbäumen die Rede
Kompensation
70 Bäume seien zu pflanzen. Zudem müssen an Altbäumen zehn Nisthilfen befestigt werden. Auch muss der Verursacher ein Grundstück als Streuobstwiese nutzbar machen und deren Pflege mit der Naturschutzbehörde abstimmen, teilte das Landratsamt im Herbst 2021 auf eine Anfrage mit.
Reaktion
70 Jungbäume für alte Hochstämme hielt Stadtrat Haas für eine geringe Kompensation. Das Landratsamt hatte mit einer schwierigen Beweislage argumentiert und die Zahl damit begründet, dass die tatsächliche Anzahl der unzulässig gefällten Bäume nicht rechtssicher zu ermitteln gewesen sei. Womöglich seien schon vor dem Eingriff einige Bäume umgestürzt.