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Aktion mit Sammelmappe: Waren gleich bezahlen, später abholen - "Kein Abholverbot".  

Stuttgart - Seit kurzem darf an Tankstellen und Kiosken in Baden-Württemberg in der Nacht kein Alkohol mehr verkauft werden. Der Versuch von einigen Aral-Tankstellen, das Verbot zu umgehen, sorgt für heftige Kritik der Polizei.

Monatelang hatten CDU und FDP um das Alkoholverkaufsverbot gerungen, nun gilt es seit dem 1. März. Demnach darf zwischen 22 und 5 Uhr an Kiosken, in Supermärkten und in Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Vor allem die Polizei, aber auch Jugendschutzexperten hatten auf das Verbot gedrängt, weil es am späten Abend auf Parkplätzen und in Parks immer häufiger zu Saufgelagen und gewaltsamen Ausschreitungen komme.

An einigen Tankstellen des Aral-Konzerns wird das Verkaufsverbot nun auf geschickte Art umgangen. Nach Recherchen unserer Zeitung hat der Konzern an Tankstellen ein Informationsblatt geschickt, auf dem in mehreren Sprachen auf das Verbot hingewiesen wird. Andererseits bietet der Mineralölkonzern seinen Tankstellenbetreibern eine Sammelmappe an. Unter dem Titel "Zuerst kaufen und bezahlen. Später abholen" können die Kunden tagsüber Waren, egal ob Alkohol oder Süßigkeiten, kaufen. Der Kassenbon wird in die Mappe geklebt. Gegen Rückgabe des Abholscheins kann die Ware zu jeder Zeit abgeholt werden.

Ein Sprecher des Aral-Konzerns in Bochum sagte unserer Zeitung, im Gesetz sei "ein Verkaufsverbot, nicht aber ein Abholverbot" festgeschrieben. Im Übrigen sei das Shopgeschäft die Sache des Tankstellenbetreibers. Rüdiger Seidenspinner, Landeschef bei der Gewerkschaft der Polizei, übte scharfe Kritik am Aral-Konzern: "Damit wird das Verkaufsverbot unterlaufen. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein."