Öfen wie dieser liefern behagliche Wärme, sollen im Alarmfall aber ausbleiben. Foto: dpa

Beim Feinstaubalarm beginnt die neue Saison. In den nächsten Tagen wird zwar noch nicht mit der Ausrufung gerechnet, dennoch wappnet sich die Stadt mit neuen Infotafeln. Das Land will von 2017 an den Betrieb von 20 000 Komfortheizungen an kritischen Tagen verbieten.

Stuttgart - Autofahrer sollen in der Zeit bis zum 15. April wieder freiwillig umsteigen, Besitzer von Komfortheizungen ebenfalls freiwillig verzichten, falls in Stuttgart Feinstaubalarm ausgerufen ist. 2018 werde es wohl verbindliche Verbote geben, wenn die Feinstaubwerte anders nicht eingehalten werden, hieß es bisher. Jetzt stellt sich heraus, dass für viele Stuttgarter im Ernstfall der Ofen schon früher aus sein soll.

Die Landesregierung möchte zum 1. Januar 2017 eine neue Verordnung „scharf stellen“, die an Alarmtagen den Betrieb von Anlagen untersagt, die nicht zwingend zum Heizen nötig sind. Das hat das Verkehrsministerium am Freitag bestätigt, nachdem zuvor der Landesinnungsverband (LIV) der Schornsteigerfeger die Pläne attackiert hatte.

Klage über sinnlose Gängelung

LIV-Sprecher Volker Jobst sagte dieser Zeitung, man sehe darin eine Gängelung, die kaum zur Problemlösung beitrage. Die Schornsteinfeger wüssten genau, dass in Stuttgart vergleichsweise wenig Holz und Kohle verbraucht werde – „daher dürfte ein großer Teil der Diskussion um Komfortöfen vom Tisch sein“. Auf Nachfrage fügte er hinzu, der LIV wolle die Verordnung nicht generell verhindern, sehr wohl aber „einen Schuss aus der Hüfte und einen Aktionismus“. Man empfehle, die „hochwertigen Feuerstätten“ auszunehmen, die deutlich weniger Schadstoffe ausstoßen würden als Komfortöfen aus den 1970er oder 1980er Jahren.

LIV-Präsident Stefan Eisele hatte schon am Donnerstag beklagt, die Behörden würden die auf „Zusatzheizungen“ entfallenden Feinstaubemissionen „wesentlich zu hoch ansetzen“. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, kurz LUBW genannt, führe „mit etwas über 20 Prozent“ auch eine vergleichsweise geringe Quote an. Die LUBW bestätigte, sie gehe am Brennpunkt Neckartor von einem 22-prozentigen Anteil der Feuerungsanlagen am gesamten Feinstaub aus. Das rühre zu zehn Prozent auch noch von mittleren Feuerungsanlagen her, die oft die Grundlast des Heizungsbedarfs und der Warmwasserbereitung abdecken.

Ministerium behält seinen Kurs bei

Das Ministerium hält am Grundsatz und am Zeitplan fest. Am Dienstag soll das Landeskabinett den Entwurf beraten, später der Landtag. Man rechne damit, dass es zum 1. Januar 2017 klappe, sagte der Sprecher des Ministeriums, Edgar Neumann. Das Verbot der Komfortheizungen an Tagen mit Feinstaubalarm zwischen Mitte Oktober und Mitte April wäre auch dann sinnvoll, wenn der Anteil dieser Feinstaubemissionen nur bei 15 bis 20 Prozent läge. Das Verbot sei „nur recht und billig“, wenn man sich andererseits daranmache, von 2018 an den Autoverkehr an Alarmtagen notfalls auszusperren. Es gehe nicht um Primärquellen fürs Heizen und bei den betroffenen Zusatzheizungen auch nur um einige Tage im Jahr, immerhin aber um 20 000 mit Holz befeuerte Öfen und Kamine in Stuttgart: „Das ist die zweitwichtigste Feinstaubquelle.“ Für die von EU geforderte unverzügliche Verringerung der Schadstoffbelastung müsse man „an vielen Stellen ansetzen“.

Soll der Vollzugsdienst kontrollieren?

Offen ist, wie ein Verbot durchgesetzt werden könnte. Vorstellbar wäre allenfalls, dass der städtische Vollzugsdienst Sichtkontrollen vornimmt, sagte Neumann. Allerdings stamme der Rauch aus dem Schornsteinen eben auch von den Primärheizquellen. Wo es Komfortheizungen gibt, sei bekannt, weil es in den Kehrbüchern der Schornsteinfeger stehe.

Die Männer in Schwarz wünscht sich das Ministerium auf jeden Fall als Verbündete, die bei Bewohnern für das richtige Verhalten bei Feinstaubalarm werben.