Am Montagabend hatten Polizisten das Mädchen tot in der Wohnung der Familie im Stadtteil Neugraben-Fischbek gefunden. Foto: dpa

Nach dem Mord an einem zweijährigen Mädchen in Hamburg fahndet die Polizei weiter nach dem Vater. Er ist ein abgelehnter Asylbewerber und hätte Deutschland eigentlich schon Jahre vor der Geburt des Kindes verlassen müssen.

Hamburg - Nach dem gewaltsamen Tod eines zweijährigen Mädchens in Hamburg ist der tatverdächtige Vater weiter auf der Flucht. „Wir fahnden mit allen Mitteln, die wir haben“, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Es gebe aber weiterhin keine Anhaltspunkte, wo der 33-Jährige sein könnte. Das Mädchen war am Montagabend durch eine Schnittverletzung am Hals gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordes. Bereits vor der Tat seien Ermittlungsverfahren wegen anderer Vorwürfe gegen den Mann eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach.

Am Montagabend hatten Polizisten das Mädchen tot in der Wohnung der Familie im Stadtteil Neugraben-Fischbek gefunden. Die 32 Jahre alte Mutter war zur Polizeiwache gegangen, um ihren Mann wegen Bedrohung anzuzeigen. Als die Beamten die Wohnung betraten, entdeckten sie das tote Kind. Noch in der Nacht leitete die Polizei die Fahndung nach dem Vater ein.

Der 33-Jährige ist ein abgelehnter Asylbewerber aus Pakistan. Entsprechende Medienberichte bestätigte am Mittwoch ein Sprecher der Ausländerbehörde. Er hatte Ende 2011 in Hessen Asyl beantragt. Anfang 2012 wurde der Antrag abgelehnt. Im Juli 2012 war der Mann ausreisepflichtig, wurde aber weiter geduldet. Er lernte später seine Frau kennen, die er nach islamischem Recht heiratete. Warum der Mann in der Zwischenzeit nicht abgeschoben wurde, konnte der Behördensprecher nicht sagen.

Eine Nachbarin hatte den 33-Jährigen als „hochaggressiv“ bezeichnet

Nach der Geburt des Mädchens durfte der Pakistaner im Januar 2016 nach Hamburg ziehen. Hier stellte er einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis, der den Angaben zufolge jedoch abgelehnt wurde. Dagegen legte der Vater Widerspruch ein. Sein Anwalt erreichte mit einem Eilantrag einen sogenannten Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts, das heißt, der Mann durfte aufgrund der familiären Bindung vorerst nicht abgeschoben werden. Das sei nun obsolet, sagte der Sprecher des Hamburger Einwohnerzentralamts.

Das Jugendamt im Bezirk Harburg betreute die Familie. Eine erste Aktendurchsicht habe ergeben, dass zweimal das Wort Kindeswohlgefährdung gefallen sei, sagte eine Sprecherin des Bezirksamts. Der Verdacht habe sich aber in beiden Fällen nicht bestätigt. Die Polizei war nach Angaben eines Sprechers mehrfach wegen häuslicher Gewalt gerufen worden. Eine Nachbarin hatte den 33-Jährigen am Dienstag als „hochaggressiv“ bezeichnet.