Mord ohne Mitleid: Der 30-jähriger Angeklagte bekommt für den grausamen Mord an einer zweifachen Mutter lebenslang. Foto: dpa

Erst hatte er sein Opfer vergewaltigt und dann erdrosselt: Der 30-jährige Mörder einer zweifachen Mutter muss lebenslang ins Gefängnis. Am Schluss der Beweisaufnahme bricht er vor Gericht erstmals sein Schweigen.

Erst hatte er sein Opfer vergewaltigt und dann erdrosselt: Der 30-jährige Mörder einer zweifachen Mutter muss lebenslang ins Gefängnis. Am Schluss der Beweisaufnahme bricht er vor Gericht erstmals sein Schweigen.

Karlsruhe - Nach der Vergewaltigung und Ermordung einer 47 Jahre alten Frau ist ein 30-Jähriger Mann vor dem Landgericht Karlsruhe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und folgten auch damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es handele sich bei dem Verbrechen um eine „besonders schreckliche Gewalttat, die der Alptraum jeder Frau sein muss“, begründete Richter Leonhard Schmidt das Urteil.

Die Verteidigung hatte sich zuvor den Argumenten der Anklage angeschlossen und kein eigenes Strafmaß vorgeschlagen. Die zweifache Mutter war kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres überfallen, mehrfach vergewaltigt und grausam getötet worden.

Täter saß bereits elf Jahre im Gefängnis

Sie wurde mit einem Schal erdrosselt. Später stach der Täter der 47-Jährigen die Augen aus und „entsorgte“ sie nach Worten Schmidts „wie einen benutzten Gegenstand“ nackt in einem Fluss. Viele Mordmerkmale seien fraglos gegeben, hatte Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring zuvor in seinem Plädoyer betont. Der Angeklagte habe die arglose Frau „wüst vergewaltigt, dann musste sie sterben“. „Ich bedaure, was geschehen ist“, sagte der Angeklagte zum Abschluss der Verhandlung. „Ich habe keine Argumente, keine Zeugen, keine Möglichkeiten, etwas zu beweisen.“ Ansonsten hatte er vor Gericht geschwiegen.

Den Ermittlungen zufolge würgte der 30-Jährige sein Opfer, bis es bewusstlos wurde, vergewaltigte die Frau dann und erdrosselte sie mit dem Schal, als sie wieder zu sich kam. Später stach er ihr die Augen aus, weil er angenommen hatte, die Polizei könne auf der Netzhaut der Toten sein Abbild sehen. „Auch als die Frau aus der Bewusstlosigkeit erwacht war, brach er die Tat nicht ab“, sagte Rehring.

„Bitte nein“, habe die Frau gesagt und ihren späteren Mörder angefleht, von ihr abzulassen. „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine mangelnde Schuldfähigkeit“, sagte Rehring weiter; dem folgten auch die Richter. Die Persönlichkeit des Mannes sei laut Gutachten von Aggressivität, Destruktivität und Empathielosigkeit gegenüber allem Menschlichen geprägt.

„Fremdes Leid prallt völlig an ihm ab.“ Der Mann hatte sich gegenüber einem Sachverständigen geäußert, ansonsten aber weitgehend geschwiegen. Auch mit seinem Verteidiger hatte er nicht sprechen wollen. Seine Schwester und deren Freund hatten ihn bei der Polizei angezeigt. Ihnen sowie einem späteren Mithäftling gab er Details der Tat preis. Per DNA-Test war ihm zudem die Tat eindeutig nachgewiesen worden.

Im Ausland ist der Mann bereits wegen Raubes und Gewaltdelikten einschlägig vorbestraft - elf Jahre hatte er vor dem Karlsruher Mord bereits im Gefängnis verbracht.