Für Mountainbiker ein Genuss: Über Stock und Stein durch den Wald Foto: dpa

Die umstrittene Zwei-Meter-Regel für Radfahrer im Wald beschäftigt den baden-württembegischen Landtag. Mountainbiker wollen die Aufhebung der Regel - Wanderverbände und Landesjagdverband dagegen.

Stuttgart - Am Mittwoch hatte der Landtag die Radfahrer zu Gast. Anlass war eine Anhörung zur Zwei-Meter-Regel vor dem Petitionsausschuss und dem Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Gegen die Regelung hatten sich verschiedene Rad-Verbände zusammengeschlossen und gemeinsam über 58 000 Unterschriften gesammelt. Im vergangenen Dezember wurde die Petition dem Landtag übergeben. Jetzt waren Gegner und Befürworter der Regelung zu einer Anhörung in den Landtag eingeladen.

Etwa 30 Besucher kamen zu der öffentlichen Anhörung in den Plenarsaal – vor allem Radler, manche sogar in Sportkleidung. Vorsprechen durften neben Vertretern der Rad-Verbände die Natur- und Tourismusverbände sowie ein Experte für Forst- und Umweltpolitik.

Zu Beginn der Anhörung hatten die Gegner der derzeitigen Zwei-Meter-Regelung das Wort. Sie forderten eine Streichung des Verbots im Landeswaldgesetz. Der Präsident des Württembergischen Radsportverbands, Hans Lutz, argumentierte, dass die Zwei-Meter-Regelung eine Diskriminierung der Radfahrer darstelle. Wenn den Radfahrern eine eigenständige Rücksichtnahme gegenüber anderen Waldnutzern nicht zugetraut werde, degradiere sie das zu Waldbesuchern dritter Klasse, sagte Lutz weiter.

Ähnlich sah das Tilman Kluge. Er sitzt im Bundesvorstand der Deutschen Initiative Mountainbike und zweifelte am Mittwoch die Rechtmäßigkeit der baden-württembergischen Regelung an. Eine nicht eindeutige Rechtslage liegt seiner Meinung dann vor, wenn die Breite eines Weges nicht eindeutig zu bestimmen sei. Fehlende Wegmarken und fließende Übergänge zwischen Weg und Wald erschwerten die Messung. Eine Verteilung von Bußgeldern nach Augenmaß möchte er nicht hinnehmen.

Auch Fürsprecher der Regelung kamen am Mittwoch zu Wort. Der Vizepräsident des Schwarzwaldvereins, Hans Martin Stübler, stellte gleich zu Beginn fest: „Die Wanderverbände sind für die Beibehaltung der Zwei-Meter-Regel.“ Das Gesetz schütze die Wanderer aus rechtlicher Sicht und garantiere ein gefahrloses Wandern auf Wegen, die nur im Gänsemarsch bewandert werden können.

Für eine Beibehaltung der Regelung sprachen sich ebenfalls der Landesjagdverband und die Forstkammer Baden-Württemberg aus sowie der Landeskreistag und der für den Badischen landwirtschaftlichen Hauptverband sprechende Abgeordnete Karl Rombach (CDU).

Ulrich Schraml, Professor am Institut für Forst- und Umweltpolitik an der Universität Freiburg, hält die Debatte um die unterschiedlichen Interessen der Waldnutzer für aufgebauscht. Mit Ausnahme von Einzelfällen gelänge es den meisten Waldbesuchern , „in freundlichem Miteinander zu verkehren“ – sowohl Radlern als auch Spaziergängern und Wanderern.

Eine Stellungnahme des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz blieb am Mittwoch aus. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Beate Böhlen (Grüne) verwies lediglich darauf, dass sich der Landtag des Thema nach der Sommerpause annehmen wird.

Formell ist geregelt, dass der sich der Petitionsausschuss mit dem zuständigen Fachausschuss zunächst berät und dann eine Empfehlung an den Landtag abgibt. Über eine mögliche Änderung des Landeswaldgesetzes entscheidet dann das Plenum.