Der heutige AfD-Fraktionssprecher Bernd Klingler muss seitens der Stadt keine weiteren Konsequenzen wegen seines satzungswidrigen Umgangs mit Fraktionsgeldern befürchten. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

AfD und FDP im Rat müssen zwar Geld zurückzahlen, weil sie Fraktionsmittel satzungswidrig für Flugblätter verwendet haben. Bestraft werden sie aber nicht.

Stuttgart - Der AfD-Fraktion und der FDP-Gruppe im Rathaus drohen offenbar wegen der satzungswidrig ausgegebenen Fraktionsmittel für Flugblättern keine weiteren Sanktionen seitens der Stadtverwaltung. Nach Informationen dieser Zeitung gibt es über die Rückzahlung der Gelder hinaus keine weitere rechtliche Handhabe gegen die handelnden Personen. Wie berichtet, müssen die Rechtspopulisten 50 000 Euro an die Stadtkasse zurücküberweisen, die sie nach Einschätzung des Rechnungsprüfungsamts satzungswidrig für Flyer ausgegeben hatten, die nichts mit der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinderatsfraktion zu tun hatten. In den Flugblättern hatte die AfD-Gemeinderatsfraktion vor allem gegen Flüchtlingspolitik der Bundesregierung polemisiert. Die Mittel, die sie dafür investiert hat, sind allerdings zweckgebunden und dürfen nur für Werbematerial ausgegeben werden, das direkt mit der kommunalpolitischen Arbeit der Fraktion zu tun hat.

Auf die dreiköpfige FDP-Gruppe im Rat kommt demnach ebenfalls eine Rückzahlung in Höhe von 23 500 Euro zu. Diese Summer hatte der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Liberalen und heutige AfD-Sprecher Bernd Klingler nach eigenem Bekunden an eine befreundete Agentur für die Produktion und den Druck von 80 000 FDP-Flyern bezahlt. Das Amtsgericht Bad Cannstatt, das Klingler wegen Untreue in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt hatte, kam allerdings zu der Einschätzung, dass das Geld niemals an die Agentur, sondern auf Klinglers eigenes Konto geflossen sei. Die FDP erwägt laut früheren Bekundungen ihres Sprechers Matthias Oechsner, sich gegebenenfalls auf zivilrechtlichem Wege an Klingler schadlos zu halten.

Kein nachweisbarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung

Auch ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung ist zumindest seitens der Stadt offenbar nicht nachzuweisen. Der Grund: Klingler hatte sich stets darauf berufen, dass die entsprechenden Vorschriften zum Umgang mit den Fraktionsgeldern nicht eindeutig gewesen seien. Zwar heißt es in Paragraf 17 der Gemeindeordnung, ein ehrenamtlich bestellter Stadtrat müsse die ihm übertragenen Geschäfte „uneigennützig und verantwortungsbewusst“ führen. Bei einer Verletzung dieser Pflichten droht dem Stadtrat ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro. Als Pflichtverletzung wird in der Gemeindeordnung etwa die häufige Abwesenheit von Sitzungen gemeinderätlicher Gremien aufgelistet, nicht aber der unachtsame Umgang mit den aus Steuermitteln zur Verfügung gestellten Fraktionsgeldern.

Die „Bestrafung“ der AfD und der FDP besteht ausschließlich darin, dass beide künftig weniger Geld in ihrem Fraktionsetat zur Verfügung haben als ursprünglich bewilligt. Dies können die Fraktionen über entsprechende Einsparungen, etwa bei den Fraktionsmitarbeitern, kompensieren.