Auch in dem Gebäude Hinter dem Schloss 19 Foto: factum/Granville

Die Stadt ändert zum 1. Februar die Mietzuschüsse für die Seniorenwohnanlagen.

Ditzingen - Ein klares Bekenntnis zu den städtischen Mietsubventionen für Bedürftige. Aber ein klares Nein zur Tatsache, Förderungen des Bundes mit kommunalen Zuschüssen zu verdrängen. Vor diesem Hintergrund fiel die Entscheidung des Gemeinderats deutlich aus. Er beschloss noch vor der Weihnachtspause, die Mietsubventionen für die Seniorenwohnanlagen im Gerlinger Weg in Hirschlanden und Hinter dem Schloss in der Kernstadt neu festzusetzen. Die geringste Förderung pro Quadratmeter im Gebäude in der Straße Hinter dem Schloss fällt daher von monatlich vier Euro auf 2,30 Euro, im Gerlinger Weg beträgt sie statt bisher 3,07 Euro zwei Euro. Es könne nicht sein, dass die Stadt „kommunales Geld für staatliche Förderansprüche“ gewähre, begründete der parteilose Oberbürgermeister Michael Makurath den Vorstoß der Verwaltung.

Neuregelung nach Gesetzesregelung

Anlass für die Neuregelung ist demnach eine Gesetzesänderung. Das Wohnungsbaugesetz wurde durch das Wohnraumförderungsgesetzt abgelöst. Im Gerlinger Weg in Hirschlanden wird für zehn der 19 Wohnungen ein Zuschuss bezahlt. Nach der Wohngeldreform vom 1. Januar 2016 und der damit verbundenen höheren Einkommensgrenzen könnten sich Ansprüche auf Mietzuschuss nach dem Gesetz ergeben, wenn die Stadt nicht schon Zuschüsse bezahle. Stand Dezember gab es deshalb wegen der Mietsubventionen keine Wohngeldbewilligungen in den Altenwohnanlagen, obwohl möglicherweise ein gesetzlicher Anspruch bestanden habe, so die Verwaltung. In dem Gebäude Hinter dem Schloss erhalten Mieter in 15 von 20 Wohneinheiten den vollen Mietzuschuss, drei erhalten eine anteilige Unterstützung. Bei Einzelpersonen mit bis zu 1810 Euro monatlichem Bruttoeinkommen werde der volle Mietzuschuss gewährt. Dies lege das neue Gesetz fest. Diese Grenze ist um 748 Euro monatlich höher als nach dem alten.

Bemessungsgrundlage ist das Einkommen

Die Stadt Ditzingen subventioniert die Mieten der angemieteten Altenwohnanlage in Hirschlanden und Hinter dem Schloss also jeweils nach der Einkommenshöhe der Mieter. Die Stadt ist Generalmieter. Die Subvention wurde nach Angaben der Verwaltung beschlossen, damit die Gesamtmietbelastung der Mieter wegen der Mieterhöhungen nicht zu hoch werden sollte. Zudem sollte auf diese Weise bei frei werdenden Wohnungen ein Leerstand vorgebeugt werden. Die Subventionen sind alle zwei Jahre jeweils zu Jahresbeginn zu überprüfen, teilt die Stadt mit. Weil bei den meisten Zuschüssen der Bewilligungszeitraum zum Monatsende auslaufe, sollten die Regelungen jetzt geändert werden.

Als die Mietzuschüsse beschlossen worden waren, hatte die Stadt noch keinen Mietspiegel. Die Wohnanlage in der Kernstadt ist auf 30 Jahre von der Stadt angemietet, eine Mieterhöhung war wegen der im Vertrag festgelegten Vergleichsmiete nicht auf die Mieter umlegbar. Nach dem neu geschaffenen Ditzinger Mietspiegel hätten sich die Vergleichsmieten in den vergangenen Jahren aber deutlich erhöht, so die Verwaltung.