Gemeinschaftsschülern sollen auf dem Weg zum Abitur keine Hindernisse in den Weg gelegt werden. Foto: dpa

Gemeinschaftsschüler sollen bei der Zulassung zum beruflichen Gymnasium nicht benachteiligt werden. Kultusministerin Susanne Eisenmann spricht von einer pragmatischen Lösung. Künftig kommt es auf die Zahl der erlernten Fremdsprachen an.

Stuttgart - Der Streit zwischen Grünen und CDU über den Zugang von Gemeinschaftsschülern auf die beruflichen Gymnasien ist geklärt. Das erklärte die Grünen-Fraktion im Landtag gegenüber dieser Zeitung. Absolventen, die auf der Gemeinschaftsschule zwei Fremdsprachen gelernt haben, werden wie Gymnasiasten behandelt. Gemeinschaftsschüler, die durchgehend auf gymnasialem Niveau gelernt haben, aber nur eine Fremdsprache belegt haben, fallen in die Gruppe der Realschüler. Die Einigung bestätigte das Kultusministerium.

Die Einstufung ist für die Chancen, einen Platz auf einem beruflichen Gymnasium zu bekommen, von Bedeutung. Der Zugang zu den beruflichen Gymnasien ist kontingentiert. 85 Prozent der Plätze sind bisher für Absolventen von Realschulen oder Werkrealschulen reserviert. 15 Prozent stehen für Schüler zur Verfügung, die von einem allgemeinbildenden Gymnasium an ein berufliches Gymnasium wechseln wollen.

Grüne stehen gegen die CDU

Die Grünen hatten verlangt, dass alle Absolventen von Gemeinschaftsschulen wie Realschüler behandelt werden, wenn sie ein berufliches Gymnasium besuchen wollen. Teile der CDU wollten die Gemeinschaftsschüler auf eine Stufe mit den Gymnasiasten stellen und sie damit dem geringeren Kontingent zuweisen.

Eine Sprecherin von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) nannte die Einigung „eine sinnvolle und pragmatische Lösung. Sie gewährleistet die Gleichbehandlung der Schularten und bietet gute Perspektiven für Gemeinschaftsschüler“.

Sandra Boser, die bildungspolitische Sprecherin der Grünen sagte, „mit der Lösung bieten wir allen Gemeinschaftsschülern auf erweitertem Niveau eine klare Perspektive auf dem Weg zum Abitur“. Eltern und Schüler hätten nun Planungssicherheit. Mit der veränderten Kontingentregel sei „eine Hürde abgebaut, die die Durchlässigkeit im Bildungssystem erleichtert“.

Es fehlt die gymnasiale Oberstufe

Die Grünen hatten befürchtet, dass Gemeinschaftsschüler Nachteile gegenüber Wechslern von Gymnasien hätten. Die meisten Gemeinschaftsschulen haben keine gymnasiale Oberstufe. Sollten also Gemeinschaftsschüler keinen Platz auf dem beruflichen Gymnasium bekommen, könnten sie nicht einfach auf ihrer Schule Abitur machen, wie es Wechsler von allgemein bildenden Gymnasien könnten.

In diesen Tagen hat das Regierungspräsidium eine gymnasiale Oberstufe für die Gemeinschaftsschule West in Tübingen genehmigt. Auch in Konstanz können Gemeinschaftsschüler an ihrer Schule Abitur machen. Beide Oberstufen starten im Schuljahr 2018/19. Die ersten Gemeinschaftsschulen im Land wurden 2012 eingerichtet. Ihre Schüler sind jetzt in der zehnten Klasse.