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Zeugen Jehovas Verstoß gegen das Grundgesetz

dpa/lsw, vom 16.02.2011 15:24 Uhr
Der "Wachtturm" ist eine offizielle Zeitschrift der Zeugen Jehovas. Foto: dpa
Der "Wachtturm" ist eine offizielle Zeitschrift der Zeugen Jehovas. Foto: dpa
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Stuttgart - Die Zeugen Jehovas verstoßen nach Ansicht des Landes Baden-Württemberg gegen das Grundgesetz. Unter anderem gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe. Mit ihrem Verbot von Bluttransfusionen gefährdeten die Zeugen Jehovas außerdem „Leib und Leben“ von Kindern und Jugendlichen, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Mittwoch auf Anfrage. Die Landesregierung hatte sich mit der umstrittenen Glaubensgemeinschaft beschäftigt, weil sie als Körperschaft öffentlichen Rechts mit den christlichen Kirchen gleichgestellt werden wollte. Das lehnt das Land ab.

Die Glaubensgemeinschaft verbiete den Kontakt mit „abtrünnigen“ Familienmitgliedern. Das verstoße gegen Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes - den Schutz von Ehe und Familie. Mit dem Kontaktverbot zu ausgetretenen Mitgliedern „halte sie zudem mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln austrittswillige Mitglieder in der Religionsgemeinschaft fest“, heißt es weiter. Das sei ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.

Weil nach den Regeln der Zeugen Jehovas die Annahme von Blut oder Blutbestandteilen selbst im äußersten Notfall verboten ist, seien das Leben von Kindern und Jugendlichen gefährdet - ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Die meisten Bundesländer haben die Zeugen Jehovas inzwischen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt und sie damit den christlichen Kirchen gleichgestellt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Gruppierung aus dem Jahr 2000.

Die baden-württembergische CDU/FDP-Landesregierung ist anderer Rechtsauffassung. Das Kabinett hatte den Antrag schon Mitte Dezember abgelehnt. Der offizielle Ablehnungsbescheid wurde allerdings erst jetzt zugestellt. Eine Klage der umstrittenen Glaubensgemeinschaft vor Gericht gilt als wahrscheinlich.

In Baden-Württemberg hat die Gruppierung nach eigenen Angaben 28.000 Mitglieder. Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes müssten die Zeugen Jehovas weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen. Sie könnten eine Kirchensteuer erheben und dürfen wie die evangelische und katholische Kirche in Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sitzen.

Kommentare (5)
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FEB
22
21:47 Uhr, geschrieben von Roland Späth
Zeugen auch nicht schlechter als katholische Gemeinschaft
Dass die meisten Religionsgruppierungen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, sollte dazu führen, das Recht auf freie Religionsausübung in den privaten Rahmen verbannen. Als säkularer Staat, der wir nun einmal gem. Verfassung sind, hat Religion in Politik und der offiziellen Gesellschaft - wie bspw. ö-re Rundfunk- nichts zu suchen!!!!!! Genug verheerende Folgen haben die grossen Religionen bereits gezeitigt, und die langjährig geübte Praxis der eigenen Gerichtsbarkeit der kath. Kirche ist sowieso verfassungswidrig gewesen. Angesichts des tausendfachen Missbrauchs von Kindern etc. darf man wohl getrost von einer "kriminellen Organisation" ausgehen, also : weg damit.Nebenbei wohl noch Waffenhandel, Drogenhandel, Geldwäsche, Kriegstreiberei und was sonst noch Verwerfliches - politische Einflussnahme- existiert, da sind die Zeugen eher Waisenknäblein dagegen.
FEB
20
13:35 Uhr, geschrieben von Matthias H.
Zeugen Jehovas in BW
Dem rechtlich genauen Kommentar von Torsten Netsch kann ich nur 100%ig zustimmen! Jedes Gericht wird den Zeugen Jehovas sofort Recht geben. Es handelt sich in Baden-Württemberg lediglich nur noch um eine Formalie, der eh stattgegeben werden muß! Die von der Landesregierung vorgetragenen Punkte gegen eine Anerkennung sind sowieso nicht neu - die "Vorwürfe" wurden vor 20 Jahren bereits von Berlin angeführt, und erwiesen sich -wie man ja weiß- vor Gericht als haltlos. Ein "alter Kaugummi", der schon Jahre durchgekaut ist. Quelle: Bundesverfassungsgericht, u.v.a. Aber zugegeben: Die Lehren aus der Bibel, die die Zeugen verbreiten, sind bei den meisten nicht beliebt, und so passt die "Aktion" der Landesregierung sehr gut zum Wahlkampf. Bravo! Auf Kosten von Recht, Minderheiten und (letzlich) von uns Steuerzahlern...
FEB
18
01:46 Uhr, geschrieben von Torsten Netsch
Streit um eine Formalität
Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist vom Land Berlin als KdöR anerkannt. Dort befindet sich ihr Hauptsitz. Als KdöR kann die Religionsgemeinschaft im gesamten Bundesgebiet selbständige Organisationsstrukturen aufbauen, die unmittelbar Teil der öffentlich-rechtlichen Körperschaft sind. Faktisch haben die Zeugen Jehovas also auch im "Ländle" alle Rechte einer KdöR. Die Landesregierung streitet um einen rein formalen Verwaltungsakt und kann ihre Verweigerung der Anerkennung vor Gericht nicht durchsetzen. Die Rechtslage lässt da keinen Spielraum.
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