Thorsten Strotmann war ins Visier der Justiz geraten. Foto: SWR

Wegen eines Butterflymessers ist dem Zauberer im Mai eine Anzeige ins Haus geflattert. Diese ist er nun los. Einfach „weggezaubert“, behauptet er kühn – und augenzwinkernd.

Stuttgart - Der Mensch liebt Zauberer vor allem daher, weil sie immer einen Ausweg finden. Ob nun der Meister selbst gefesselt in einem Safe unter Wasser sitzt oder eine langbeinige Schönheit in einem Kasten – zum Glück nur scheinbar – von Schwertern durchbohrt wird: Am Ende ist alles gut.

Insofern vermag es kaum zu verwundern, dass der Stuttgarter Zaubererkünstler Thorsten Strotmann ein gegen ihn geführtes Strafverfahren unbeschadet überstanden hat. Es war ins Rollen gekommen, weil er in seiner Show ein verbotenes Messer benutzt hatte: Er verwendete ein Butterflymesser. Der Vorwurf war nichts Geringeres als ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Das Verfahren habe er nun einfach „weggezaubert“, verkündet Strotmann seit Freitag auf seiner Facebook-Seite.

Nun, die Methode entspricht wohl nicht vollumfänglich den Fakten. Denn im Umgang mit der Justiz ist Hokuspokus nicht unbedingt das erste Mittel der Wahl. Fakt ist aber, dass das Verfahren gegen den Zauberkünstler eingestellt wurde. Unter einer Bedingung, wie er im Internet veröffentlichte: Fortan benutzt er ein einfaches Klappmesser für den Zaubertrick, der im Mai der Anlass für die Anzeige gewesen war.

Für Künstler können Ausnahmen gemacht werden

Strotmann hatte das Butterflymesser für einen seiner Tricks verwendet, in dem er einen Gast eine Spielkarte aus einem Stapel auswählen lässt. Dann greift er zum Messer und zerteilt eine Zitrone. Aus der Frucht zieht er dann exakt die zuvor vom Gast ausgewählte Spielkarte.

Das war mehrere Jahre lang gut gegangen. Bis der Trick eines Tages im SWR-Fernsehen zu sehen war. Prompt zeigte ein Fernsehzuschauer Strotmann an. Er witterte einen Verstoß gegen das Waffengesetz, der den Besitz und das Führen bestimmter Waffen regelt. Darunter fallen auch Butterflymesser mit ihren schwenkbaren Griffen. Dass man mit diesen beim Ausklappen theatralisch herumfuchteln kann, war für Strotmann vor Jahren der Grund gewesen, ein solches Messer zu verwenden, wie er unserer Zeitung im Mai sagte, als ihm die Anzeige ins Haus geflattert war. Er habe es in einem Waffengeschäft erworben.

Das Gesetz sieht eine Ausnahmegenehmigung für „Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen“ vor. Strotmann hoffte zunächst, dass ihn das retten würde. Diese muss man aber beantragen; Künstler sind nicht automatisch ausgenommen. Man bekommt sie allerdings nicht einfach auf dem Bürgeramt. Nur das Bundeskriminalamt könne sie erteilen, schreibt Strotmann. Er verzichtet indessen auf eine Erlaubnis. Straffrei und weiterhin undurchschaubar verzaubert er nun mit einem legalen Klappmesser seine Zuschauer in der Magic-Lounge im Römerkastell.