Stuttgart - Der Stuttgarter Finanzbürgermeister Michael Föll, CDU, hat am Montag seine Mitgliedschaft im Beirat des Stuttgarter Baukonzerns Wolff&Müller "mit sofortiger Wirkung" niedergelegt.
Die rechtlichen Bedenken des Haupt- und Personalamts der Stadtverwaltung gegen den Nebenjob teilt Föll aber "ausdrücklich nicht". Föll hält das Ausscheiden aus dem Beirat für nötig, "um jedweden Anschein zu vermeiden, dass ich in meinem Amt als Bürgermeister in irgendeiner Weise in einen Interessenkonflikt geraten könnte". Dies teilte er in einer persönlichen Erklärung mit.
Widerstreit mit dienstlichen Pflichten
Der 45-jährige erste Stellvertreter von OB Wolfgang Schuster hatte vergangene Woche trotz Urlaubs die Stadtverwaltung in Atem gehalten. Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 hatten bei ihrer montäglichen Demonstration die Beiratstätigkeit Fölls mit der Vergabe der Abbrucharbeiten für den Bahnhofs-Nordflügel an Wolff&Müller in Verbindung gebracht und einen Korruptionsverdacht geäußert. Föll widersprach dem vehement. Am gestrigen Montag wies er in einer persönlichen Erklärung die "falschen Behauptungen und böswilligen Unterstellungen der Stuttgart-21-Gegner nochmals als völlig haltlos zurück".
OB Wolfgang Schuster (CDU) hatte seinem Finanzbürgermeister die von dem Unternehmen "im kleineren Rahmen" entschädigte Nebentätigkeit zunächst erlaubt. Föll war zuvor aus dem Vergabeausschuss der stadteigenen Wohnungs- und Städtebaugesellschaft SWSG ausgeschieden. Das war Schuster offenbar nicht bekannt. Der Wolff-&-Müller-Beirat mit Föll, Friedrich Stähler (ehemals Geschäftsleitungs-Vorsitzender der Deutschen Bank), VfB-Präsident Erwin Staudt, Professor Fritz Berner vom Institut für Baubetriebslehre der Uni Stuttgart und Gerhard Wirth, Partner der Kanzlei Gleiss Lutz, war am 14. Juli erstmals zusammengekommen. Er soll das Unternehmen beraten sowie "einen aktiven Informations- und Ideenaustausch mit Gesellschaft und Gesellschaftern pflegen".
Nachdem die Stuttgart-21-Gegner Fölls Beiratstätigkeit eine große Öffentlichkeit verschafft hatten, startete OB Schuster eine zweite Überprüfung der Zulässigkeit. Dieses Mal ließ er sie vom zuständigen Haupt- Personalamt prüfen. Dessen Fachleute sahen vergangenen Donnerstag einen "Versagungsgrund". Laut Paragraf 83 des Landesbeamtengesetzes sei eine Genehmigung zu versagen, wenn der Beamte "in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten" geraten könnte. Der Paragraf soll sowohl den Beamten selbst als auch die Kommune schützen.