Viele Privatleute vermieten ihre Wohnung über Internetportale teuer an Reisende – nicht immer legal Foto: Aldecastudio/Fotolia

Die Wohnungsnot in Städten sorgt seit Monaten für Diskussionsstoff. Beim Wohnungsgipfel an diesem Mittwoch sollen Gegenmaßnahmen ausgelotet werden – zum Beispiel ein Zweckentfremdungsverbot. Damit soll auch die illegale Vermietung von Wohnraum über Internetportale bekämpft werden.

Stuttgart - Besonders groß ist es nicht, das Zimmer: Ein Doppelbett steht in der Nische vor dem Fenster, frisch bezogen. An der Wand ist eine kleine Küchenzeile, daneben die Türe zum Badezimmer. „Für Wochenendbesucher oder Leute, die nur ein paar Tage bleiben, ist das perfekt“, sagt Julian David (Name geändert) und sperrt die Wohnungstüre wieder zu. Später werden noch Übernachtungsgäste kommen.

Seit Mai vermietet der junge Mann sein Ein-Zimmer-Apartment im Stuttgarter Heusteigviertel über das Internet-Portal Airbnb. Eigentlich sollte das nur eine Zwischenlösung sein, während er selbst im Urlaub war. „Aber die Leute haben mich einfach überrannt mit Anfragen“, sagt David. 45 Buchungsanfragen hatte er allein im September. Inzwischen wohnt er kaum noch selbst in der Wohnung sondern vermietet fast dauerhaft. Und kommt so lange bei seiner Schwester in der Nachbarwohnung unter, oder bei den Eltern.

Das Konzept lohnt sich: 45 Euro nimmt David für das Zimmer pro Nacht – 450 Euro zahlt er selbst dafür an Miete im Monat. Hat er täglich Gäste, nimmt er monatlich schnell mehr als 1000 Euro ein. Ein gutes Geschäft, zumal er das Ganze nicht als Gewerbe angemeldet hat und dadurch keine Steuerabgaben hat. „Geplant war das so nicht“, erzählt David, „ich bin da einfach so reingeschlittert.“

Vermietung von Privatzimmern erhöht Druck auf Wohnungsmarkt

Damit ist der Stuttgarter kein Einzelfall. Mehr als 300 private Zimmer und Wohnungen finden sich für Stuttgart aktuell auf der Buchungsplattform Airbnb, sagt Sven Matis, Sprecher der Stadt. Apartments im Westen, Penthousewohnungen am Bahnhof oder WG-Zimmer am Marienplatz. Im Juli waren es zeitweise sogar über 900 Angebote. Airbnb spricht sogar von aktuell 1000 Wohnraum-Angeboten in der Region Stuttgart. „Das Ganze hat sich längst vom netten privaten Urlaubsangebot zur wilden Geschäftemacherei entwickelt“, sagt Mietervereinschef Rolf Gaßmann. Schlichtweg ein Hotelersatz seien viele der Zimmerangebote – nur dass sie eben nicht als Gewerbe laufen. „Auf diese Art werden viele wirklich schöne Wohnungen dem Markt entzogen“, kritisiert Gaßmann. Bei der akuten Wohnungsnot in Stuttgart sei das ein Unding, zumal sich die Knappheit durch einen Bevölkerungszuwachs und Zuwanderer noch zuspitzen werde: „Die Schere zwischen Angebot und Nachfrage wird immer größer“, so Gaßmann. „Seit zwei Jahren fordern wir daher ein Zweckentfremdungsverbot für Stuttgart.“

Und das soll nun kommen, zumindest nach Wunsch des Stuttgarter Oberbürgermeisters Fritz Kuhn (Grüne) und des Ersten Bürgermeisters Michael Föll (CDU). Ende September kündigten sie an, ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum einzuführen. Mit dem Gesetz will die Stadt verhindern, dass mehr und mehr Wohnungen als vorübergehende Unterkünfte lukrativ untervermietet werden. Denn eine Zweckentfremdung beginnt dann, wenn die Wohnung überwiegend nicht mehr zum Wohnen genutzt wird, sondern beispielsweise leer steht oder gewerblich genutzt wird. „Die meisten Angebote auf Online-Plattformen wie Airbnb werden dauerhaft angeboten“, sagt Sven Matis. Rechtlich sei das ein Graubereich – oder schlicht illegal.

Um eine Wohnung auch vorübergehend als Ferienwohnung vermieten zu können, muss die Stadt eine Genehmigung erteilen. Und das geschehe bei einer angespannten Wohnungssituation oft nicht, sagt Matis.

Hausbesitzer sehen keine Bedrohung durch private Zimmervermietung

Ziel der Stadt ist es nun, illegalen Zweckentfremdungen auf die Schliche zu kommen. Eigentümern drohen in solchen Fällen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Den Rückgang an Inseraten auf der Plattform in den letzten Wochen führt Matis auf eine „Unruhe“ seit Ankündigung des Verbots zurück – auch, wenn das Unternehmen Airbnb einen solchen Rückgang nicht bestätigen kann.

Zwei Mitarbeiter sollen im Baurechtsamt künftig nicht nur den Leerstand von Wohnungen aufdecken, sondern Internetportale wie Airbnb oder Wimdu beobachten. Keine leichte Aufgabe, weiß auch Matis: Verdecktes Ermitteln ist verboten, und die betreffenden Wohnungen oder privaten Vermieter über das Internet zu identifizieren ist oft kaum möglich.

Dazu kommt noch ein anderes Problem, jedenfalls in den Augen der Kritiker des angekündigten Verbots. „Das Zweckentfremdungsverbot trifft ja nur die Wohnungseigentümer“, sagt Ulrich Wecker von der Stuttgarter Hausbesitzerorganisation Haus & Grund. Dabei seien es in den meisten Fällen nicht die Eigentümer, die über Airbnb vermieten, sondern vielmehr die Mieter. „Und die laufen bei Untervermietung Gefahr, fristlos gekündigt zu werden“, sagt Wecker. Dass es in Stuttgart eine große Umwandlungswelle privaten Wohnraums in Ferienwohnungen gebe, hält er aber für „blanken Blödsinn“ – schließlich sei Stuttgart nicht gerade eine Ferienregion. Die akute Wohnungsnot auf kurzfristige Vermietungen zu schieben, hält Wecker daher für Kosmetik: „Airbnb ist nicht das Problem. Letzten Endes führt kein Weg daran vorbei, neu zu bauen.“

Ob Nutzer von Online-Plattformen sich an geltende Gesetze halten, ist kaum prüfbar

Ob also ein Zweckentfremdungsverbot der Wohnungsnot in der Stadt tatsächlich entgegenwirken kann, bleibt umstritten. „Die überwiegende Zahl unserer Nutzer sind private Leute, die ihren Wohnraum mit Reisenden teilen oder vermieten, solange sie selbst im Urlaub sind“, sagt Julian Trautwein, Sprecher von Airbnb Deutschland. Und fordert mehr Klarheit in der Gesetzgebung, was die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Angeboten angeht. „Unsere Nutzer müssen angeben, dass sie sich an die geltenden Gesetze halten. Ob das tatsächlich so ist, dürfen wir gar nicht überprüfen“, so Trautwein.

Julian David sieht das ähnlich. Der Bedarf an Unterkünften für nur wenige Tage sei eben da, sagt er: „Wenn die Leute mir hier alles ausbuchen, weil die Hotels in der Stadt belegt sind, dann nimmt das ja keinem den Wohnraum weg.“

David sitzt am Küchentisch in der Altbau-Wohnung seiner Schwester. Er wischt über sein Smartphone, liest die Anfragen, die über die Handyanwendung von Airbnb mehrmals am Tag einlaufen: Von Geschäftsreisenden, Wochenendbesuchern, Praktikanten oder Studierenden. David hat Spätschicht heute – der 29-Jährige arbeitet bei einem Technologiekonzern in der Produktion. Das lässt ihm an diesem Tag Zeit, das Zimmer vorzubereiten und die Belegung zu koordinieren. Er trinkt eine Tasse Kaffee, ab und an schaut er aus dem Fenster. Im Hof unterhalb hat er den Schlüssel für seine Wohnung deponiert. Die neue Mieterin müsste bald kommen: eine Medizin-Studentin, die für drei Wochen bleibt und dafür insgesamt 950 Euro zahlt. David lacht: „Dass jemand so viel zahlt, kann ich nicht verstehen“, sagt er. Dankbar annehmen tut er es trotzdem – von seiner Ausbildung als Pilot hat er noch mehrere Tausend Euro Schulden, die er abbezahlen muss.

Hintergrund: Airbnb in Deutschland

Airbnb ist eine Internetplattform, über die seit 2008 in mittlerweile 191 Ländern Privatwohnungen und Privatzimmer tage- oder wochenweise für Gäste angeboten werden. In Deutschland gibt es inzwischen mehr als 63 000 private Wohnungsangebote über Airbnb, davon sind mehr als 15 000 Inserate in Berlin.

Die Anzahl der Inserate über die Plattform ist in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr nach Angaben des Unternehmens um 65 Prozent gestiegen (Juli 2014/15). In Stuttgart stiegen die Angebote im selben Zeitraum um 120 Prozent.

Das Einstellen von Unterkünften über die Internetseite ist kostenlos. Airbnb finanziert sich über eine Servicegebühr, die Gastgeber (3 Prozent) und Gast (6 bis 12 Prozent je nach Höhe des Gesamtbetrags) bei der Buchung bezahlen müssen.

Das Prinzip des Teilens und Tauschens – ob von Wohnraum, Autos oder Kleidung – ist zum gesellschaftlichen Trend geworden und wird als Sharing Economy oder Ökonomie des Teilens bezeichnet. (hsp)