Die Zukunft des Bürgerhospital-Gebäudes ist ungewiss Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Das Bürgerhospital wird voraussichtlich Ende 2015 nach Bad Cannstatt ziehen. Die geplanten Auflagen erschweren den angestrebten Umbau des Hauptgebäudes von 1959 zu eigentlich dringend benötigten Wohnungen.

Stuttgart - Den frei werdenden Standort des Stuttgarter Bürgerhospitals für den Bau von dringend benötigten Wohnungen zu nutzen wird wahrscheinlich schwieriger als gedacht. Die Stuttgarter Stadträte mussten jetzt zur Kenntnis nehmen, dass das Landesdenkmalamt genaue Vorstellungen für die Erhaltung und den Umbau des Hauptgebäudes im Stuttgarter Norden hat.

Theoretisch seien in dem Gebäude 150 Wohnungen denkbar, berichtete Helmuth Caesar, Technischer Geschäftsführer der städtischen Wohnungsbautochter SWSG, nach einer Prüfung nun den Stadträten. Doch bei den absehbaren Auflagen könne das Gebäude energetisch nicht so modern umgebaut werden, dass man Landeszuschüsse bekomme.

Sein Fazit: So ein Vorhaben sei nur umsetzbar im Falle von „Flexibilität bei den denkmalschutzrechtlichen Auflagen“. Bisher dringen die Denkmalschützer aber auf die Erhaltung der kompletten Fassaden des Gebäudes aus dem Jahr 1959, und zwar samt Fenstercharakteristik und Fliesen. Außerdem kämpfen sie um den Erhalt des zentralen Treppenhauses, der Flure, des Foyers und der Aufbauten auf dem Dach. Damit wäre eine Wärmedämmung an der Fassade unmöglich. Ebenso der Anbau von Balkonen. Und das Wohngebäude wäre mit unnötig großzügigen Fluren ausgestattet.

Jetzt ist im Gespräch, in dem Hauptgebäude eben doch keine preisgünstigen Sozialmietwohnungen größerer Art zu bauen, sondern Zimmer etwa für Studenten oder städtisches Personal. Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD) setzt sich hinter den Kulissen dafür ein, das Gebäude trotz der Schwierigkeiten zu erhalten und nicht den Abriss anzustreben. Die Gesamtverwaltung unter OB Fritz Kuhn (Grüne) hat sich bisher nicht festgelegt. Noch hat sie etwas Zeit. Das Bürgerhospital wird voraussichtlich Ende 2015 nach Bad Cannstatt ziehen.