Ein Bett, zwei kleine Tische und eine Kommode stehen bereits in den Zimmer. Doch es darf nicht als Wohnraum genutzt werden. Foto: Sandra Hintermayr

Ein Bürger aus Birkach will seinen Keller zum Wohnraum ausbauen, hat bereits viel Geld investiert, um einen Wohn-/Schlafraum, eine Küche und ein Bad einzurichten. Doch das Baurechtsamt untersagt die Nutzung. Die Deckenhöhe ist zu niedrig.

Birkach - In Zeiten begrenzten Wohnraums, in denen nicht nur immer mehr Studenten, sondern auch immer mehr Flüchtlinge in Stuttgart untergebracht werden müssen, wollte ein Bürger in Birkach nach eigenen Angaben Abhilfe schaffen. Motiviert sei er ans Werk gegangen und habe begonnen, seinen Keller auszubauen, sagt er. Ein Bett, zwei kleine Tische und eine Kommode sind bereits im Zimmer, die Leitungen und Anschlüsse für eine Kochstelle verlegt, eine Dusche und ein WC eingebaut. Nicht mehr als 250 Euro Miete würde der Vermieter für die kleine Wohnung verlangen. Schlaf-/Wohnraum und separate Küche und Bad umfassen circa 25 Quadratmeter. Dazu kommt die Nähe zur Universität Hohenheim, die mit dem Fahrrad in wenigen Minuten erreichbar ist, und die Lage nahe einer Bushaltestelle, die den Anschluss an die Stadtbahn gewährleistet.

Geschätzte 3000 bis 3500 Euro hat der Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, bereits investiert, um im Untergeschoss des Hauses am Dürnauer Weg eine Wohnung zu schaffen. Geld, das er anscheinend vergeblich ausgegeben hat. Denn das Baurechtsamt untersagt nun die Nutzung des Kellers als Wohnraum.

Die Deckenhöhe ist zehn Zentimeter zu niedrig

„In der Landesbauordnung ist festgelegt, dass Aufenthaltsräume mindestens 2,30 Meter hoch sein müssen“, sagt Bodo Köhl vom Baurechtsamt. Im Birkacher Fall ist die Decke allerdings nur 2,20 Meter hoch und damit um zehn Zentimeter zu niedrig. „Das hier wäre keine Luxuswohnung, keine Frage“, sagt der Bürger. „Aber wir wollen keinen Dirk Nowitzki hier unterbringen. Für jeden anderen würde der Raum ausreichen“, sagt er.

Die Nutzung als dauerhafter Aufenthaltsort ist laut Landesbauordnung allerdings nicht zulässig. „Wir dürfen den Keller nur als Hobbyraum oder Lager nutzen“, sagt der Mann, dessen Familie zwei Wohnungen in dem Haus in Birkach gehören. Er selbst wohnt in Plieningen. „Eine Mindesthöhe von 2,20 Metern ist nur zulässig, wenn dafür die Fenster und der Wohnungszuschnitt die fehlende Höhe kompensieren“, erklärt Köhl. Zehn Prozent der Wohnfläche müssten als Belichtungsfläche dienen können. Ein Lichtschacht hinter einem schmalen Kellerfenster reiche dafür nicht aus. Niedrigere Wohnräume seinen nur erlaubt, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz stehe.

Ein gewisses Maß an Licht für ein gesundes Wohnumfeld

Angesichts des Mangels an Wohnraum in Stuttgart sei diese Ablehnung unverständlich, sagt der Mann. „In Stuttgart herrscht Wohnungsnot, aber es ist nicht möglich, einmal von der Norm abzuweichen.“ Schulterzuckend steht der Bürger in der unfertigen Küche. „Selbst bei dem herrschenden Mangel an Wohnungen müssen wir schauen, dass wir gesunde Wohnverhältnisse anbieten, dafür braucht es ein gewisses Maß an Licht in den Räumen. Das gilt für Studentenwohnungen ebenso wie für Flüchtlingsunterkünfte“, rechtfertigt Köhl die Absage des Baurechtsamts. Für dieses Argument hat der Bürger wenig Verständnis. „Das hier wäre doch keine menschenunwürdige Situation.“

Der Mann könne laut Köhls Aussage einen Architekten beauftragen, sich den Raum anzuschauen. Der könne prüfen, was bautechnisch möglich wäre, um doch noch eine kleine Wohnung realisieren zu können, beispielsweise durch eine verbesserte Belichtung. „Die Aussage, unter 2,30 Meter Deckenhöhe ist kein Wohnraum möglich, gilt nicht pauschal. Man muss immer den Einzelfall betrachten“, sagt Köhl. „In manchen Fällen ist es aber schlichtweg nicht möglich, Wohnraum zu schaffen, weil verschiedene Einschränkungen zusammenkommen“, sagt Köhl. Das könne zum Beispiel auch der Fall sein, wenn das Erdreich vor den Kellerfenstern nicht abgegraben werden darf, weil sonst das Haus zu hoch werden würde.

Für den Bürger sind die Vorgaben durch die Landesbauordnung unverständlich. „Meine Frau und ich waren selbst Studenten. Wir wissen, wie knapp der Wohnraum gerade für junge Leute mit wenig Geld ist. Wir wollten etwas Gutes tun gegen diese Not.“