Droht jetzt mit einem Bußgeld statt mit der Polizei: Tübingens OB Boris Palmer (Grüne). Foto: dpa

Er drohte mit der Beschlagnahmung von Wohnungen – und wurde dafür heftig kritisiert. Nun setzt Tübingens OB Palmer – wie Stuttgart – zunächst mal auf ein Zweckentfremdungsverbot.

Stuttgart - Tübingens OB Boris Palmer (Grüne) droht den Besitzern leer stehender Häuser nun mit einem Bußgeld. Sollte ein letzter Versuch der Stadt, die Hausbesitzer zu einer Vermietung zu überreden, nichts bringen, will Tübingen nach seinen Worten ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Dann droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro, wenn man eine Wohnung länger als ein halbes Jahr leer stehen lässt.

Das Drohen mit einer Beschlagnahmung durch die Polizei, mit dem Palmer bundesweit Schlagzeilen machte, ist in seiner Vorlage für den Gemeinderat ganz nach hinten gerückt – als allerletztes Instrument. „Die Verwaltung wird weiterhin alles dafür tun, es nicht einsetzen zu müssen“, heißt es.

Der Hausbesitzerverband Haus und Grund kommentierte das Zurückrudern des Grünen-Politikers am Dienstag mit den Worten: Herr Palmer dreht offensichtlich bei. Er hat wohl einsehen müssen, dass eine Zwangseinweisung von Flüchtlingen rechtlich nicht möglich ist.“ Seriöse Politik sehe anders aus, sagte der Geschäftsführer des Landesverbands, Ottmar Wernicke, gegenüber unserer Zeitung.

Stuttgart verlässt den Weg der kleinen Unterkünfte

Stuttgarts Finanzbürgermeister Michael Föll, CDU, hat am Dienstag eingeräumt, dass die Stadt den bisherigen Weg mit kleinen, dezentralen Unterkünften für Flüchtlinge verlasse. „Unsere Möglichkeiten der Unterbringung und Integration sind begrenzt“, sagt er. Bund und Länder sollten Maßnahmen für einen Rückgang der Einreisezahlen ergreifen. Erstmals will die Stadt an einem neuen Standort auf einen Schlag fast 400 Plätze schaffen und bestehende auf diese Zahl aufstocken. Bisher galt 250 als Obergrenze. Erste Flüchtlings-Freundeskreise sehen sich überfordert.