Studierende an der SRH Hochschule Heidelberg lassen ihre Gehirnwellen messen. Die Hochschule muss um ihre staatlichen Zuschüsse bangen. Foto: Jack Kulcke/SRH Holding

Die einen bekommen Millionen von Land, andere gar nichts. Die Förderpraxis des Landes für die 30 privaten Hochschulen ist historisch ungerecht. Das geht aus einem internen Papier des Wissenschaftsministeriums hervor. Jetzt soll die Förderung umgestellt werden.

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung will die finanzielle Unterstützung der privaten Hochschulen im Land auf andere Beine stellen. Das geht aus einem internen Argumentationspapier des Wissenschaftsministeriums hervor, das dieser Zeitung vorliegt. Besonders betroffen von der beabsichtigten Änderung wären die Merz Akademie in Stuttgart, die SRH Hochschule in Heidelberg und die nta Hochschule in Isny.

Wettbewerbsverzerrung befürchtet

Auslöser ist die Drohung der Hochschule für Kommunikation und Gestaltung Stuttgart/Ulm, rechtlich gegen das Land vorzugehen. Die private Hochschule, die keine Landeszuschüsse bekommt, betrachtet die staatliche Förderung der Merz Akademie als wettbewerbsverzerrend. Beide Hochschulen bieten Studiengänge in den Bereichen Gestaltung und Medien an. Im Raum steht dem Wissenschaftsministerium zufolge ein Verstoß gegen das europäische Beihilferecht. Eine Klage will das Land unbedingt vermeiden. Sonst könnten den Hochschulen Rückzahlungen in Millionenhöhe drohen, die sie finanziell nicht verkraften könnten. Lieber wolle das Land von sich aus die Förderpraxis umstellen, als dieses Risiko einzugehen, heißt es in dem Papier aus dem Haus von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne).

Nur drei mit Grundförderung

Die Staatszuschüsse für die privaten Hochschulen sind ohnehin verworren genug. Von etwa 30 nichtstaatlichen Hochschulen im Land bekommen dem Papier zufolge nur drei eine staatliche Grundfinanzierung. Die SRH Heidelberg erhält demnach in diesem Jahr drei Millionen Euro vom Land, die Merz Akademie in Stuttgart 1,8 Millionen Euro und die Naturwissenschaftlich Technische Akademie Isny (nta) 500000 Euro.

Jetzt ist geplant, die institutionelle Förderung vom Jahr 2018 an über fünf Jahre schrittweise jährlich um 20 Prozent abzubauen. So würde die Merz Akademie im kommenden Jahr noch 1,44 und im Jahr 2019 rund 1,08 Millionen Euro bekommen. 2022 wäre Schluss mit der institutionellen Förderung.

Stattdessen wird über einen qualitativen Wettbewerb nachgedacht, am dem sich alle privaten Hochschulen beteiligen können. Finanziell unterstützen will Bauer künftig „Themen mit hoher gesellschaftlicher Relevanz“ ebenso wie innovative Studienkonzepte.

Merz Akademie in „konstruktiven Gesprächen“

Martin Fritz, der Rektor der Merz Akademie will sich in der Zeitung lieber nicht zu den noch nicht beschlossenen Plänen äußern. Er sieht sich aber in „konstruktiven laufenden Gesprächen mit dem Ministerium“.

In einem früheren Positionspapier hatte die Akademie erklärt, „eine Abkehr vom aktuellen Modus der Förderung wäre existenzbedrohend und kann in niemandes Interesse sein“. Auch aus dem Umfeld der Akademie wird befürchtet, ohne staatliche Zuschüsse könne sich die traditionsreiche Einrichtung nicht halten.

In das künftige wettbewerbliche Förderprogramm will Bauer aber nur die Hälfte des Geldes einbringen, das die drei Hochschulen bisher bekommen. Die andere Hälfte ist als Sparbeitrag des Ministeriums kalkuliert. So kämen bis zum Jahr 2022 rund 2,6 Millionen Euro zusammen.

Ausnahmen für kirchliche Hochschulen

Staatliche Grundförderung erhalten auch die kirchlichen Hochschulen. Für sie gelten jedoch andere Gesetze. Die evangelische Hochschule Freiburg, die katholische Hochschule Freiburg und die evangelische Hochschule Ludwigsburg bekamen im Jahr 2016 vom Land zusammen 7,66 Millionen Euro institutionelle Zuschüsse. Diese Förderung betrachtet das Land dem Papier zufolge als „unproblematisch“. Bei den kirchlichen Hochschulen lägen die Einnahmen aus Studiengebühren und privaten oder staatlichen Fördermitteln „deutlich unterhalb der Kosten“. Der Betrieb dieser Hochschulen habe anderes als der anderer privater Hochschulen „keinen wirtschaftlichen Charakter“, argumentiert das Ministerium. Auch leisteten die kirchlichen Träger einen erheblichen Beitrag zu Ausbildungsangeboten von gesamtgesellschaftlichem Interesse im Sozialbereich. Deshalb soll es für die kirchlichen Hochschulen Ausnahmeregelungen geben.

Prinzipiell keine Grundförderung

Grundsätzlich heißt es in dem Papier von Theresia Bauer, „Privathochschulen sollen prinzipiell ohne staatliche Förderung lebensfähig sein“. Mit der geplanten Änderung sollen auch „historisch bedingte Ungerechtigkeiten“ bereinigt werden. Das gilt auch für erhebliche Unterschiede in der Förderung pro Student. Die frühere Förderung sollte den ersten privaten Hochschulen helfen, „ein ergänzendes Bildungsangebot zum staatlichen Sektor zu etablieren“. Inzwischen behaupte sich eine Vielzahl von Hochschulen auf dem Markt, auch ohne staatliche Grundfinanzierung. Das Fazit aus dem Hause Bauer: „Es gibt keine Gründe mehr, die privaten Hochschulen unterschiedlich zu behandeln“.