In dieser Woche könnten die Streufahrzeuge verstärkt zum Einsatz kommen. Foto: dpa

Die Salzlager der Stadt Stuttgart waren gut gerüstet für den Wintereinbruch. Das Streugut wird unter anderem auch auf der Filderebene gelagert.

Filder - Nach den ersten Flocken am Montag soll es am Mittwoch erneut schneien. Gegen Wochenende sollen die Temperaturen weiter sinken, Minus 15 Grad Celsius sollen es in der Nacht von Freitag auf Samstag werden. Die Stadt ist gut gerüstet für den bevorstehenden Wintereinbruch. „Unsere Streusalzlager sind noch fast vollständig gefüllt“, sagt Ulla Allgaier von der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS). Der städtische Eigenbetrieb ist für den Streudienst in der Landeshauptstadt zuständig.

Acht Silos mit Salz sind in der ganzen Stadt verteilt, auch auf der Filderebene. Etwa 3400 Tonnen Salz können die Lager der AWS insgesamt fassen. Dazu kommen Tanks mit über 310 000 Litern Sole. In Vaihingen werden 1475 Tonnen Streusalz und 120 000 Liter Sole gelagert. „Salz haben wir bislang wenig genutzt, die Sole kam bereits mehrfach zum Einsatz“, sagt Allgaier. Die salzhaltige Flüssigkeit wird zur Vorbeugung von Eis- und Reifglätte auf die Fahrbahnen gesprüht. Bei überfrierender Nässe ist die Sole reaktionsschneller als Streusalz und verhindert, dass die Wege glatt werden.

Die Stadt räumt nach Dringlichkeitsstufen – bei Bedarf im 24-Stundenbetrieb

Die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft räumen und streuen bei Bedarf im 24-Stundenbetrieb nach Dringlichkeitsstufen, die mit der Polizei abgestimmt werden. Zuerst werden die Straßen der Dringlichkeitsstufe I angefahren, das sind Haupt- und Durchgangsstraßen sowie Straßen, auf denen der öffentliche Nahverkehr fährt, etwa die Möhringer Landstraße, die Nord-Süd-Straße, die Vaihinger Straße oder die Kaltentaler Abfahrt. Die Dringlichkeitsstufe II umfasst wichtige Verbindungsstraßen und Wohnsammelstraßen, Dringlichkeitsstufe III haben steile Wohnstraßen mit einer Steigung beziehungsweise einem Gefälle von mehr als fünf Prozent.

Die restlichen Straßen, wie etwa ebene Wohnstraßen, werden erst dann geräumt, wenn die Dringlichkeitsstufen I bis III verkehrssicher sind und die Polizei ein besonderes Bedürfnis feststellt. Dazu gehört etwa Eisregen oder außergewöhnlich starker Schneefall. In einem normalen Stuttgarter Winter werden diese Straßen selten von der AWS betreut. Zur Zuständigkeit der Mitarbeiter des städtischen Eigenbetriebs gehören außerdem die Fußwege in öffentlichen Parkanlagen sowie Radwege.

In Wohngebieten sind die Bürger zuständig

Beim Räumen der Geh- und Radwege in Wohngebieten sind indes die Anlieger in der Pflicht. Sie müssen bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonntags und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut haben. Kommt es tagsüber zu Schnee- und Eisglätte, ist unverzüglich, bei Bedarf auch mehrmals täglich, zu räumen, und zwar bis 21 Uhr am Abend.