Der 17-jährige Schüler Tim K. hatte am 11. März 2009 in seiner ehemaligen Schule in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) und auf der Flucht nach Wendlingen 15 Menschen erschossen Foto: dpa

Jörg K., der Vater des Amokschützen von Winnenden, akzeptiert Urteil des Landgerichts Stuttgart – Die juristische Auseinandersetzung ist aber noch lange nicht zu Ende.

Stuttgart - Das juristische Tauziehen wird weitergehen, die strafrechtliche Aufarbeitung des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen mit 16 Toten und 14 Schwerverletzten ist aber vorbei: Der Vater des 17-jährigen Amokschützen Tim, Jörg K., und seine Anwälte haben ihre Revision zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 1. Februar dieses Jahres rechtskräftig. Die 7. Strafkammer hatte Jörg K. wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu eineinhalb Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt. Das hat der 54-Jährige jetzt akzeptiert.

„Wir haben gute Chancen für eine erfolgreiche Revision vor dem Bundesgerichtshof gesehen“, sagt Rechtsanwalt Hans Steffan, der Jörg K. in beiden Landgerichtsprozessen vertreten hatte. Sein Mandant wolle sich selbst und seiner Familie aber kein mögliches neues Verfahren zumuten, so Steffan.

Der 17-jährige Schüler Tim K. hatte am 11. März 2009 in seiner ehemaligen Schule in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) und auf der Flucht nach Wendlingen (Kreis Esslingen) ein Massaker angerichtet. Er erschoss 15 Menschen und richtete schließlich sich selbst. Die Tatwaffe hatte der Amokschütze aus dem Kleiderschrank seiner Eltern gestohlen, wo sie sein Vater unverschlossen aufbewahrt hatte.

Nun werden die zivilrechtlichen Verfahren Fahrt aufnehmen

Der Fall schrieb Rechtsgeschichte. Denn nie zuvor war ein Angehöriger eines Amokläufers in Deutschland vor Gericht gestellt worden. Im ersten Prozess wurde Jörg K. zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Diese Entscheidung kippte der Bundesgerichtshof (BGH) wegen eines Verfahrensfehlers. Im zweiten Landgerichtsprozess bestätigte die 7. Strafkammer das erste Urteil, minderte die Strafe jedoch um drei Monate. Jetzt hat das Urteil Rechtskraft erlangt.

„Ein erster wichtiger Schritt zur Herstellung des Rechtsfriedens“, sagt Rechtsanwalt Jens Rabe, der in der Nebenklage 35 Hinterbliebene und Verletzte des katastrophalen Amoklaufs vertritt. Was Rabe nicht sagt: Es müssen und werden weitere Schritte folgen.

Denn nun werden die zivilrechtlichen Verfahren Fahrt aufnehmen. Allein die Stadt Winnenden klagt rund neun Millionen Euro Schadenersatz bei Jörg K. ein. Auch die Angehörigen der Opfer und die Menschen, die verletzt wurden, klagen auf Schmerzensgeld. Und auch die Unfallkasse Baden-Württemberg will eine Million Euro für die psychologische Nachsorge für Schüler, Eltern und Lehrer.

Auch Jörg K. klagt. Der 54-Jährige will das Klinikum in Weinsberg mit 8,8 Millionen Euro in die Pflicht nehmen. Dort war Tim K. vor dem Amoklauf wegen psychischer Probleme behandelt worden. Dieses Geld sei allerdings für die Hinterbliebenen der Ermordeten gedacht, so ein Anwalt von Jörg K.