Von Windrädern verursachte Geräusche sind angeblich gesundheitlich unbedenklich. Foto: dpa

Geräusche von Windrädern sind angeblich gesundheitlich unbedenklich, sagt das Landesumweltministerium. Die FDP fordert angesichts der Klagen von Anwohnern mehr Forschung.

Stuttgart - Dem Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg steht so manches im Weg – nicht aber die Klagen über gesundheitliche Beeinträchtigungen von Anwohnern. Zu dieser Einschätzung kommen auf Anfrage der oppositionellen FDP die Beamten von Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). „Beeinträchtigungen oder Belästigungen durch Infraschall von Windenergieanlagen sind auch bei sensiblen Menschen nicht zu erwarten“, heißt es in der Regierungsantwort. Dem Schreiben zufolge ist der von Windrädern ausgehende Infraschall praktisch weder hör- noch spürbar – schon gar nicht in mehreren Hundert Meter Entfernung. Deshalb könne er auch keine gesundheitlichen Auswirkungen haben.

Dem FDP-Landtagsabgeordneten Andreas Glück wiederum sind viele Beschwerden von Anwohnern zu Ohren gekommen. Sie klagen unter anderem über Schlafstörungen und Kopfschmerzen. Dass die grün-rote Landesregierung diese Klagen nicht ernst nimmt, obwohl das Phänomen noch nicht vollständig erforscht ist, findet Glück nicht in Ordnung. „Es ist ungerecht, all die Bürger kurzerhand zu Hypochondern (eingebildeten Kranken) zu erklären“, so Glück. Wenn Menschen aus unterschiedlichsten Regionen, die in der Nähe von Windkraftanlagen wohnen, immer wieder von ähnlichen gesundheitlichen Beschwerden berichteten, dann müsse der Staat gemäß seiner Schutzpflicht diesem Phänomen nachgehen, so Glück. „Insofern sehe ich die grün-rote Landesregierung schon in der Verantwortung, jetzt entsprechende Forschungsprojekte zu den Auswirkungen des tieffrequenten Schalls auf den Weg zu bringen, zumal sie ja selbst einräumt, dass es diesbezüglich noch einen Mangel an wissenschaftlichen Erkenntnissen gibt.“

Nach Angaben des Umweltministeriums verursachen Windkraftanlagen vergleichsweise wenig tieffrequenten Lärm. Sämtliche Messungen belegten, dass der Infraschall bereits in der Umgebung der Anlagen unterhalb der Hörschwelle des Menschen liege. Einflüsse des Infraschalls auf die menschliche Gesundheit sind demnach nur bei Menschen zu erwarten, die tagtäglich hohen Pegeln ausgesetzt sind. Das Ministerium nennt hier als Beispiele Lkw-Fahrer, Bediener von Maschinen oder Schiffsbesatzungen.

Mindestabstand zu Wohngebieten: 700 Meter

Einer neuseeländischen Studie zufolge könnten die Klagen der Anwohner von Windkraftanlagen auch auf dem sogenannten Nocebo-Effekt beruhen. Bei diesem Effekt – dem Gegenstück zum berühmten Placebo-Effekt – ist es vor allem die Angst vor gesundheitlichen Auswirkungen, die die Beschwerden dann tatsächlich hervorruft. Diesen Effekt hat man bereits bei Funkmasten nachgewiesen: Betroffene Anwohner klagten über Kopfschmerzen, obwohl der Funkmast gar nicht aktiv war.

In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 400 Windkraftanlagen, bis 2020 sollen es etwa 1200 sein.

Als Mindestabstand zu Wohngebieten empfiehlt das Stuttgarter Umweltministerium in einem Erlass 700 Meter. Je nach Standort könnten es auch mehr oder weniger sein, so ein Ministeriumssprecher. Im Nachbarland Bayern beträgt der Mindestabstand das Fünffache der Höhe einer Windkraftanlage. Bei der durchschnittlichen Höhe aller Anlagen von derzeit rund 160 Metern sind das 800 Meter. Die bayrische Regierung erwägt, diesen Mindestabstand zu verdoppeln. Die Landesregierung in Stuttgart hält hingegen nichts von starren Vorgaben und will an ihrer Empfehlung festhalten.