Windräder im Aufbau bei Braunsbach Foto: dpa

Es ist schon auffällig, wie viele Freigaben für Windräder noch im Dezember 2016 erteilt worden sind. Eine Prüfung der Sache ist sinnvoll, meint Redakteur Thomas Faltin.

Stuttgart - Es ist verständlich, dass die vielen Vorschriften zum Arten- und Umweltschutz die Windkraftprojektierer nerven: Das kostet viel Zeit und viel Geld. Aber es war von Anfang an Konsens in der Energiewende Baden-Württembergs, dass sie so schonend wie möglich vollzogen wird – Windkraft ja bitte, aber nur dort, wo Mensch, Landschaft, Tiere und Pflanzen nicht über Gebühr in Mitleidenschaft gezogen werden. Das ist ein guter Mittelweg, und diese Vorgabe ist nicht nur hübscher Zierrat für Fensterreden. Das ist in Baden-Württemberg schlicht Gesetz.

Insofern wäre es ein Skandal, wenn sich herausstellen würde, dass Gutachten, die ja meist die Windkraftfirmen in Auftrag geben müssen, schlampig ausgeführt worden sind oder dass Landratsämter aufgrund externen Druckes auf Prüfungen verzichtet hätten. Die hohe Zahl genehmigter Windräder im Dezember 2016 ist jedenfalls auch vor dem Hintergrund neuer Vergütungsregeln auffällig. Da drängt sich der Verdacht auf, dass manche Verfahren schnell noch durchgepeitscht wurden.

Das Urteil dürfte schon jetzt seine Wirkung zeigen

Allerdings gibt es dafür bisher keine handfesten Beweise, und selbst im Braunsbacher Fall sind noch viele Fragen offen. Es wäre aber sinnvoll, wenn nicht nur die Naturschützer die Gutachten prüften, sondern auch eine offizielle Stelle. Nur so könnte jeder Verdacht ausgeräumt werden.

Schon jetzt dürfte das eindeutige Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart aber dazu führen, dass die Bauherren sorgfältiger planen und strenger darauf achten werden, dass die Gutachten den Vorgaben entsprechen. Denn jede Firma möchte es sich gerne ersparen, dass ein frisch gebautes und sehr teures Windrad per Anweisung der Justiz abgeschaltet wird. Nicht nur der finanzielle Schaden ist dabei nämlich gewaltig.