Im Stuttgarter Rathaus will man die Gewerbesteuer der WGV für sich. Foto: dpa

Die Württembergischen Gemeindeversicherung (WGV) sitzt in Stuttgart, die Holding allerdings in Ravensburg. Wem steht die Gewerbesteuer des Unternehmens zu?

Stuttgart/Ravensburg - Der Streit um Gewerbesteuerzahlungen zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stadt Ravensburg geht eventuell in eine weitere Runde. Ravensburg prüfe derzeit einen Antrag auf mündliche Verhandlung beim Finanzgericht, sagte ein Sprecher am Freitag.

Hintergrund des Zwistes sind Gewerbesteuerzahlungen der WGV Holding AG in Ravensburg, die bislang an die Kreisstadt geflossen sind. Die Holding gehört zur Württembergischen Gemeindeversicherung (WGV), die ihren Sitz in der Landeshauptstadt hat. Stuttgart erhebt daher Anspruch auf die Zahlungen. Rückwirkend geht es nach früheren Angaben der Stadt Stuttgart um eine Summe in der Größenordnung von 50 Millionen Euro.

Das Finanzgericht in Stuttgart hatte nach Angaben der Stadt ohne mündliche Verhandlung durch einen Gerichtsbescheid entschieden, das die Gewerbesteuer der Ravensburger WGV Holding AG zwischen Ravensburg und Stuttgart aufgeteilt werden solle. Der Bescheid und seine Begründung würden nun sorgfältig geprüft, hieß es bei der Stadt Ravensburg. Es gebe noch offene Fragen und erheblichen Klärungsbedarf.

Der Gerichtsbescheid spiegele die vorläufige Rechtsauffassung wieder, sagte ein Sprecher des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Sollte es zu einer mündliche Verhandlung kommen würde sie voraussichtlich Anfang kommenden Jahres stattfinden. Ein Sprecher der Stadt Stuttgart wollte sich nicht äußern. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen.