Sportwetten und mehr sind in dem Haus jetzt möglich. Ob diese Art der Nutzung eine spezielle Genehmigung erfordert, wissen nicht einmal die Experten. Vor einer Woche hatte in dem ehemaligen Schreibwarengeschäft in der Kleinbottwarer Straße 2 eine Cashpoint-Filiale eröffnet. Cashpoint kommt aus Österreich und ist bereits seit mehr als 15 Jahren am Markt. Die Filiale ist eine Wettannahmestelle, aber auch direkte Wetten über Internet-Terminals zu den Sportarten Fußball, Eishockey, Handball, Tennis oder auch Pferdewetten sind möglich.
Wer nicht wetten will, kann im virtuellen Casino zocken oder an einem Pokerturnier teilnehmen. Auch Computer-Spiele und "Powerraces" als animierte Rennen mit Pferden, Hunden, Kamelen und Motorrädern sind im Angebot.
Beantragt und auch genehmigt wurde der Betrieb als konzessionsfreie Gastronomie, das heißt, es darf kein Alkohol ausgeschenkt werden und es dürfen sich keine Jugendlichen dort aufhalten. Ob für das Wettbüro eine eigene Genehmigung erforderlich ist, weiß niemand so richtig.
Die Stadtverwaltung, die von der Nutzung als Wettbüro ebenso wenig etwas wusste wie der Gemeinderat, verweist aufs Landratsamt, dort stellt man nach mehrstündigen Recherchen fest, dass das Karlsruher Regierungspräsidium zuständig ist. Hier stellt man sich auf den Standpunkt, dass alle privaten Wettbüros illegal seien. "Wir sehen aber im Regierungspräsidium Stuttgart von einer Verfolgung ab, so lange der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Berufung unserer Verbote entschieden hat", sagt RP-Sprecher Uwe Herzel.
Der Betreiber des Steinheimer Cashpoint Bülent Caliskan aus Murr beklagt selbst die rechtliche Grauzone. "Ständig heißt es, dass sich was ändern soll. Aber niemand weiß genau, welche Genehmigungen erforderlich sind." Deshalb hat Caliskan die konzessionsfreie Gastronomie beantragt und beim Gewerbeamt das Wettbüro angemeldet.
Die jetzige Diskussion ist für den Chef der Cashpoint-Niederlassung etwas unverständlich. "Ich betreibe mehrere Gaststätten und Spielhallen, da läuft alles ganz unproblematisch." Caliskan hat sich selbst schlau gemacht. "Ein Wettbüro läuft als Ladengeschäft, also ist keine besondere Genehmigung erforderlich." Vom Bauamt der Stadt Steinheim seien seine Anträge genehmigt worden. "Da hab" ich gedacht, alles ist super. Jetzt wird wieder alles in Frage gestellt. Da investiert man viel Geld, und in ein zwei Monaten gibt es wieder eine ganz neue Gesetzeslage."
Bürgermeister Thomas Rosner findet die Nutzung "unspektakulär". "Natürlich hat man so seine Bedenken wegen Spielsucht, aber Gewerbefreiheit ist auch ein hohes Gut, dann kann man das machen." Es werde jetzt baurechtlich noch einmal überprüft, ob eine Nutzungsänderung zum Bauantrag vorliege. Und auch die Genehmigungspflicht eines Wettbüros werde geprüft. "Ohne die Rechtslage jetzt genau zu kennen, würde ich aber sagen, dass die Eröffnung eines Wettbüros in einem Ladengeschäft rechtlich kein Problem ist."