Der Weltweihnachtscircus nahm den Clown wegen der Vorwürfe aus dem Programm. Foto: Lg/Kovalenko

Wegen des Vorwurfs, ein Kind sexuell missbraucht zu haben, wird der Zirkuskünstler David Larible in der Schweiz verurteilt. Sein Anwalt kündigt weitere juristische Schritte an.

Stuttgart - Der Italiener David Larible darf fünf Jahre lang nicht mehr in die Schweiz kommen und muss einer 14-Jährigen 2500 Euro Schadensersatz zahlen. Außerdem wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes eine Geldstrafe zur Bewährung gegen den 60-Jährigen Clown verhängt. Larible war wegen des Verfahrens im Winter nicht im Stuttgarter Weltweihnachtscircus aufgetreten. Die Veranstalter hatten mit seinem Gesicht in der ganzen Stadt auf Plakaten für das Spektakel geworben. Als die Missbrauchsvorwürfe Ende November bekannt wurden, nahm das Management den Clown aus dem Programm.

Der Clown traf sich mit der 14-Jährigen in einem Züricher Hotel

Die Vorwürfe einer 14-Jährigen gegen den international bekannten Clown David Larible hat das Züricher Bezirksgericht als erwiesen angesehen. Die Kammer sprach den 60-Jährigen schuldig, das Mädchen im vergangenen Frühjahr in einem Hotelzimmer in Zürich angefasst und geküsst zu haben. Larible wurde zu einer Geldstrafe von 19200 Franken verurteilt, das sind 160 Tagessätze à 120 Euro. Damit gilt Larible als vorbestraft. Die Strafe ist nach Schweizer Recht eine bedingte Strafe, das entspricht einer Bewährungsstrafe: Sie ist zur Bewährung ausgesetzt und wird nur im Falle einer weiteren, ähnlichen Straftat fällig.

„Im vorliegenden Verfahren steht Aussage gegen Aussage“, teilt die Sprecherin des Züricher Bezirksgerichts mit. Das Gericht habe einen Psychologen eingeschaltet und sei auch aufgrund dessen Expertise zu dem Schluss gekommen, dass die Angaben des Kindes glaubhafter waren als die des Künstlers. Auch wurden als Beweise rund 1000 Mitteilungen herangezogen, welche über den Nachrichtendienst Whats App zwischen Larible und der 14-Jährigen hin- und hergegangen waren. Das Schweizer Nachrichtenportal „20 Minuten“ schreibt, der Richter habe diese Nachrichten „verstörend“ genannt: So chatte kein Erwachsener mit einem Kind. Laribles Aussagen stufte der Richter laut dem Portal als „widersprüchlich und oft nicht nachvollziehbar“ ein.

Laribles Anwalt hat bereits Berufung angemeldet

Larible beteuerte gegenüber der Schweizer Zeitung „Blick“ nach der Verurteilung weiterhin seine Unschuld. „Ich werde Kämpfen bis ans Ende meiner Tage“, sagte er. Sein Anwalt Valentin Landmann kündigte nach dem Prozess an, er werde in die nächste Instanz gehen, die Berufung sei bereits angemeldet. Laut dem Züricher Bezirksgericht ist damit das am Dienstag gefällte Urteil noch nicht rechtskräftig.