Mit einem Fall von sexuellem Missbrauch hat es die Polizei in Stuttgart-Weilimdorf zu tun. Foto: dpa/Symbolbild

Ein 48-Jähriger aus Stuttgart-Weilimdorf soll mit einem 17-Jährigen über mehrere Monate eine sexuelle Beziehung gehabt haben. Gegen den Mann wird nun ermittelt.

Stuttgart-Weilimdorf - Ein 48-Jähriger aus Stuttgart-Weilimdorf steht im Verdacht, einen 17 Jahre alten Jungen über Monate hinweg für Sex bezahlt zu haben.

Wie die Polizei mitteilt, waren der Verdächtige und der Jugendliche befreundet. Dass da mehr sein könnte, vermuteten die Eltern des Jungen bereits im vergangenen Jahr. Sie erstatteten Anzeige - doch sowohl der 17-Jährige als auch der 48-Jährige bestritten, sexuelle Kontakte zu haben. Ende Januar gestand der Jugendliche nun bei seinen Eltern alles ein.

Beamte der Kriminalpolizei durchsuchten am Mittwoch die Wohnung des Tatverdächtigen in Stuttgart-Weilimdorf und beschlagnahmten einen Computer und Speichermedien, die jetzt ausgewertet werden müssen. Hinweise darauf, dass der 48-Jährige im Besitz von Kinderpornos sein könnte, hätten sich aber bisher nicht ergeben, so ein Sprecher der Polizei am Donnerstag. Weil er dem 17-Jährigen aber für sexuelle Handlungen Geld bezahlt haben soll, machte sich der 48-Jährige strafbar. Er wurde nach einer Anzeigenaufnahme auf freien Fuß gesetzt.

Ist Sex mit Minderjährigen erlaubt?

Rechtlich gesehen sind sexuelle Beziehungen zwischen Volljährigen und Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren legal, wie ein Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft auf Anfrage sagte. Allerdings gibt es Einschränkungen: beispielsweise, wenn zwischen beiden ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder wenn der Jugendliche ein Schutzbefohlener des Älteren ist.

Auch, wenn diese Umstände nicht gegeben sind, dem Jugendlichen für die sexuellen Handlungen aber Geld bezahlt wird, liegt eine Straftat vor. Sexuelle Beziehungen zu Unter-14-Jährigen werden grundsätzlich als Kindesmissbrauch geahndet und mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft. Der 48-Jährige aus Stuttgart-Weilimdorf muss im Falle einer Verurteilung laut des Sprechers der Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe rechnen.