Das Verfahren um den Wasserwerfereinsatz wird am Mittwoch eingestellt. Foto: dpa

Der eskalierte Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag 2010 wird ohne Verurteilung zweier Beamter bleiben. Sie kommen mit einem blauen Auge davon – gegen Zahlung einer Geldauflage.

Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart will das Verfahren gegen die beiden Polizei-Einsatzleiter im Wasserwerfer-Prozess am nächsten Mittwoch wegen geringer Schuld einstellen. Die Angeklagten sollen eine Geldauflage über je 3000 Euro zahlen. Der Prozess um den außer Kontrolle geratenen Polizeieinsatz für das Bahnprojekt Stuttgart 21 am 30. September 2010 im Schlossgarten soll damit nach 24 Verhandlungstagen früher als geplant zu Ende gehen.

Verletzte des Einsatzes, die als Nebenkläger vertreten sind, reagierten „schockiert“ über das Ende des Verfahrens, das im Juni begonnen hatte. „Das trägt nicht zur Befriedung in Stuttgart bei“, sagt ein Anwalt.

Angeklagt sind zwei 42 und 48 Jahre alte Polizei-Einsatzleiter, die für den Ablauf der Räumung des Parks verantwortlich waren. Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Der Einsatz hatte mindestens 164 Verletzte gefordert. Bei anderen Verfahren hatten Beamte der Wasserwerfer-Einheit Strafbefehle mit bis zu sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung akzeptiert.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat dem Ansinnen des Gerichts bereits schriftlich zugestimmt. Nach Informationen unserer Zeitung soll dies gegen den Widerstand des Anklagevertreters geschehen sein, der aber von der Chefetage überstimmt wurde. Auch die Angeklagten wollen dem Vernehmen nach der Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage zustimmen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft im Beamtenbund begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Die Verantwortlichkeit eines Polizeiführers wäre sonst in eine Richtung geraten, die gesamtgesellschaftlich nicht gut gewesen wäre“, so Landesvorsitzender Joachim Lautensack.