Polizeipräsident Stumpf im November 2010 vor dem Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Schlossgarten. Foto: dpa

Er kam, er saß, er ging wieder: Siegfried Stumpfs Aussage im sogenannten Wasserwerfer-Prozess dauerte nur wenige Minuten. Der frühere Polizeipräsident von Stuttgart verweigerte die Aussage.

Stuttgart - Sein Auftritt dauerte drei Minuten und zehn Sekunden - Ex-Polizeichef Siegfried Stumpf hat im Prozess um den eskalierten Wasserwerfereinsatz im Jahr 2010 die Aussage verweigert. Ursprünglich sollte der 64-Jährige zwei Tage lang vernommen werden. Da die Staatsanwaltschaft aber aktuell gegen den 64-Jährigen in gleicher Sache ermittelt, steht ihm „ein vollumfängliches Auskunftsverweigerungsrecht“ der Strafprozessordnung (StPO) zu, wie die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann am Mittwoch erklärte.

Stumpf war am 30. September 2010 Leiter des eskalierten Einsatzes zur Räumung des Baufeldes für den umstrittenen Tiefbahnhof Stuttgart 21. Die Polizei setzte Wasserwerfer, Schlagstocke und Pfefferspray ein. Mehr als 160 Demonstranten und Polizisten wurden laut Innenministerium verletzt. Projektgegner gehen von deutlich mehr Verletzten aus.

Fahrlässige Körperverletzung im Amt

Vor dem Landgericht verantworten müssen sich zwei Polizeiführer. Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen, weil sie nicht eingeschritten sein sollen, als Demonstranten wieder und wieder vom harten Strahl der Wasserwerfer getroffen wurden und teils schwere Verletzungen davontrugen. Nebenkläger ist etwa der Rentner Dietrich Wagner, der sein Augenlicht nahezu komplett verlor.

Wagners Anwalt Frank-Ulrich Mann sagte zur Aussageverweigerung: „Das ist wirklich sehr schade.“ Es wäre eine gute Gelegenheit, zu klären, ob die bisherigen Aussagen der Angeklagten stimmen. Natürlich habe Stumpf „das gute Recht“, nicht auszusagen, wenn er sich selbst belasten könnte. Dennoch habe es natürlich ein „Geschmäckle“, wenn ein Staatsdiener die Wahrheitsfindung nicht unterstützt.

Die beiden Angeklagten hatten zum Start des Prozesses im Juni berichtet, dass Stumpf die Verletzten im Schlossgarten gesehen haben muss. Erst nach diesen Aussagen nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen den ehemaligen Polizeichef auf. Zum Stand der Ermittlungen wollte sich die Behörde nicht äußern. Den Gerichtssaal betrat Stumpf am Mittwoch auf Umwegen. Er wartete nicht, wie bei anderen Zeugen üblich, vor dem Saal, sondern kam durch eine Hintertür. Wohl um nicht auf Stuttgart-21-Gegner zu treffen.

"Das war es dann schon wieder"

„Das war es dann schon wieder“, sagte Haußmann - und verabschiedete Stumpf und seine Anwältin nach wenigen Minuten. Dem Gericht blieb an diesem Tag nur, sich Videos anzusehen und alte Aussagen Stumpfs vor dem Landtag verlesen zu lassen. Das Video soll zeigen, was Stumpf damals vom sogenannten Feldherrenhügel aus im Schlossgarten gesehen haben müsste.

Im Landtag hatte der Ex-Polizeichef mehrfach die Verantwortung für den eskalierten Einsatz auf sich genommen. Auch die beiden Angeklagten haben stets betont, die Entscheidungen hätten einzig und allein bei Stumpf gelegen. Auch in der zweiten Frage, ob die Politik um den damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) Einfluss auf die Polizeitaktik nahm, beharrte Stumpf zuletzt stets auf seiner Aussage: Nein, ihm sei an diesem Tag nicht reingeredet worden.