Umstrittener Wasserwerfereinsatz im Schlossgarten Foto: dpa

Im Wasserwerferprozess hat eine Zeugin, die am 30. September 2010 bei der Räumung im Schlossgarten war, von Todesangst gesprochen. Zwei Polizisten sind wegen Körperverletzung angeklagt.

Stuttgart - Im Wasserwerferprozess ist die 18. Strafkammer des Landgerichts nach den Aussagen der beiden angeklagten Polizeibeamten am Mittwoch in die Beweisaufnahme eingetreten. Die ersten Zeugen werden gehört, so auch die Pfarrerin Guntrun Müller-Ensslin. Die bekennende Stuttgart-21-Gegnerin, die sich kommunalpolitisch für die SÖS engagiert, berichtet von „Todesangst“.

Sie sei an jenem 30. September 2010, dem sogenannten Schwarzen Donnerstag, in den Schlossgarten gefahren, um ihren Sohn zu suchen, der an der Demonstration gegen die anstehenden Baumfällungen auf dem Baufeld für S 21 teilgenommen habe. „Ich hatte ihn ermahnt, sich auf keine Konfrontation einzulassen“, so die Pfarrerin. Weil sie ihren Sohn nicht habe erreichen können, sei sie unter eine Plane geschlüpft, mit der sich Demonstranten vor den Wasserabgaben der Wasserwerfer schützten.

„Da bekam ich mehrere Wasserstöße gegen den Kopf und gegen den Arm. Ich hatte tatsächlich Todesangst“, sagt Müller-Ensslin. Nennenswert verletzt sei sie nicht geworden.

So viel Glück hatte die nächste Zeugin nicht. Die Psychotherapeutin, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, war ebenfalls von Wasserstößen getroffen worden. Sie habe eine Augapfelprellung und Hämatome davongetragen, ihre Sehfähigkeit auf dem linken Auge sei seither reduziert. „Ich habe die Polizeidurchsagen, man solle die Straße räumen, gehört. Aber ich war gar nicht auf der Straße im Schlossgarten, sondern auf der Wiese“, sagt die Zeugin. Plötzlich habe sie einen „Mordsschlag“ gegen den Kopf bekommen und sei in den Matsch geflogen. „Der Strahl ging voll ins Gesicht“, sagt die Frau.

Andere Demonstranten hätten sie aufgehoben und zu einem Rotkreuzwagen an der Schillerstraße gebracht. „Ich konnte nichts sehen, meine Augen haben fürchterlich gebrannt“. Sie wie auch Müller-Ensslin glauben, dem Wasser sei Reizgas beigemischt gewesen – was die beiden Angeklagten aber kategorisch ausgeschlossen haben.

Die zwei Polizisten, ein 41-jähriger Polizeioberrat und ein 48-jähriger Polizeidirektor, hatten damals als Einsatzabschnittsleiter im Schlossgarten fungiert und sollen die Wasserwerfer sorgfaltswidrig eingesetzt haben. Den Beamten, die jede Schuld von sich weisen, wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen.

Auf Polizeivideos, die im Gerichtssaal gezeigt werden, ist die Wucht der Wasserwerfer ebenso zu sehen wie mehrere Demonstranten, die sich fahrlässig in den Wasserstrahl stellen. „Jawohl, sehr gut, das zeigt Wirkung. Reinhalten, Wasser marsch“, ist die Stimme eines Polizisten im Wasserwerfer gegen 16.20 Uhr zu hören. Zur Erinnerung: Zu diesem Zeitpunkt hing das aus dem Internet ausgedruckte Foto mit schwerverletzten Rentner Dietrich Wagner, auf dem er aus beiden Augen blutet, bereits seit mehr als einer Stunde an einer Pinnwand im Führungsstab der Polizei.

„Wir haben von den Angeklagten gehört, der Staffelführer der Wasserwerfer und der damalige Polizeipräsident Stumpf seien schuld“, sagt Nebenklageanwältin Ursula Röder. Da frage man sich schon, was denn die Aufgabe der Angeklagten gewesen sei. Sie seien zwar nicht für die Gesamtplanung des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 verantwortlich, aber: „Es gibt auch eine eigene Verantwortung“, so Röder.

Der Prozess wird am 18. Juli mit weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.