Vom Polizeipräsidenten zum Angeklagten? Siegfried Stumpf Foto: dpa

Die Justiz kann sich auf einen neuen Wasserwerfer-Prozess vorbereiten: Der einstige Polizeichef Siegfried Stumpf wird den Strafbefehl wohl nicht akzeptieren.

Stuttgart - Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten wird Siegfried Stumpf noch diese Woche die strafrechtlichen Nachwirkungen des sogenannten Schwarzen Donnerstags zu spüren bekommen. Der völlig missratene Polizeieinsatz am 30. September 2010, bei dem der Schlossgarten für die Baumfällungen im Rahmen von Stuttgart 21 geräumt wurde, hatte den obersten Polizisten Stuttgarts bereits im April 2011 den Job gekostet.

Damals hatte der heute 64-jährige Stumpf, nachdem er die volle Verantwortung für die Polizeiaktion übernommen hatte, um seine Versetzung in den Ruhestand gebeten – aus gesundheitlichen Gründen.

Jetzt droht ihm neues Ungemach. Denn es heißt, Stumpf werde den Strafbefehl nicht akzeptieren, was zwangsläufig eine Hauptverhandlung vor Gericht nach sich zieht. Ein solcher zweiter Wasserwerfer-Prozess würde aller Voraussicht nach erneut vor dem Landgericht stattfinden. Zwar ist eine Körperverletzung im Amt eine Amtsgerichtssache, aber die Dimension eines solchen Prozesses würde den Rahmen sprengen. Also eher wieder Landgericht.

Anwalt Frank-Ulrich Mann, der den durch Wasserwerferstrahlen schwer an den Augen verletzten Rentner Dietrich Wagner vertritt, würde nach eigener Aussage erneut den Antrag auf Zulassung der Nebenklage stellen. Er dürfte nicht der Einzige bleiben.

Kehrtwende der Staatsanwaltschaft

Mit dem Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft eine Kehrtwende gemacht. Mitte Dezember 2011, also zweieinhalb Jahre vor Beginn des Wasserwerfer-Prozesses gegen zwei Polizisten, hatte die Behörde die Ermittlungen gegen Stumpf eingestellt. Dem damaligen Polizeipräsidenten könne es nicht zugerechnet werden, falls sich einzelne Beamte unverhältnismäßig verhalten haben sollten, so die Begründung. Dann kam es am 24. Juni 2014 zum Wasserwerfer-Prozess vor der 18. Strafkammer. Den zwei Einsatzabschnittsleitern wurde vorgeworfen, sie seien mittelbar für die teils schweren Verletzungen durch Wasserstrahlen verantwortlich.

Die angeklagten Polizisten zeigten sich bestens vorbereitet. Sie hatten ungezählte Stunden Videomaterial über den Einsatz der Polizei im Schlossgarten gesichtet und erinnerten sich genau, wann ihr Chef – Polizeiführer Siegfried Stumpf – am 30. September 2010 am Ort des Geschehens war. Stumpf sagte beispielsweise, er sei erst gegen 14.30 Uhr zu den beiden Einsatzleitern im Schlossgarten gestoßen.

"Lediglich harmlosen Wasserregen gesehen"

Außerdem sei er vom massiven Einsatz der Wasserwerfer überrascht worden. Er selbst habe lediglich harmlosen Wasserregen gesehen.

Diese Äußerungen, die Stumpf unter anderem im Untersuchungsausschuss zum Schwarzen Donnerstag gemacht hatte, veranlassten einen der angeklagten Einsatzleiter, vor Gericht seinen damaligen Chef der Lüge zu bezichtigen. Stumpf sei bereits kurz nach 14 Uhr bei ihnen auf dem sogenannten Feldherrenhügel im Schlossgarten gewesen. „Und zu dieser Zeit wurden schon Wasserstöße abgegeben“, so der Polizeioberrat.

Die Aussagen der Polizisten, deren Verfahren am 26. November 2014 eingestellt wurde, haben Staatsanwalt Stefan Biehl zu neuen Ermittlungen gegen Stumpf veranlasst, die nun in einen Strafbefehl münden. Selbst die Richterin hatte Stumpf bei ihrer Einstellungsbegründung ins Visier genommen. Der Polizeipräsident als Chef des Einsatzes habe seine Einsatzleiter in dieser Situation alleingelassen. Und zwar in einer Situation, in der die überforderten Polizeikräfte mehreren Tausend Demonstranten gegenübergestanden und der Einsatz nur noch mit massivem physischem Zwang, sprich Pfefferspray, Schlagstock und Wasserwerfer, zum Erfolg gebracht werden konnte. Fazit: rund 165 zum Teil schwer Verletzte auf beiden Seiten.

Doch auch mit einem möglichen zweiten Wasserwerfer-Prozess wird der 30. September 2010 noch nicht aufgearbeitet sein. Das Verwaltungsgericht wird noch entscheiden, ob der gesamte Polizeieinsatz überhaupt rechtmäßig war. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

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