Am 30. September hat die Polizei im Stuttgarter Schlossgarten auch Wasserwerfer eingesetzt. Foto: dapd

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart arbeitet Geschehnisse beim Schwarzen Donnerstag auf.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt nach Informationen unserer Zeitung seit kurzem gegen Polizeibeamte an Bord eines Wasserwerfers, die am 30.September 2010 bei den Stuttgart-21-Protesten im Schlossgarten im Einsatz waren.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag, dass in diesem Zusammenhang ermittelt wird. "Es liegen Anhaltspunkte vor, dass der Wasserwerfereinsatz nicht in allen Punkten verhältnismäßig war", sagte die Sprecherin der Behörde. Der Strafvorwurf laute auf "Körperverletzung im Amt". Gegen welche Beamten konkret ermittelt wird, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Das Verfahren richtet sich nach Informationen unserer Zeitung jedoch nicht gegen die Einsatzleitung der Stuttgarter Polizei.

Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Auseinandersetzungen am sogenannten Schwarzen Donnerstag hat es über 300 Ermittlungsverfahren gegeben. In 133 wurde gegen Demonstranten ermittelt; in 136 Fällen gegen Polizeibeamte. Rund 20 Demonstranten sind zu Geldstrafen verurteilt worden. Bisher hat nur ein Polizeibeamter einen Strafbefehl erhalten. Der Mann von der Bereitschaftspolizei Göppingen soll einer Frau grundlos Pfeffespray ins Gesicht gesprüht haben. Er hat 6000 Euro Strafe gezahlt und ist seitdem vorbestraft.

Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) hat am Dienstag den Antrag einer Rechtsanwaltskanzlei aus Freiburg zurückgewiesen, die eine Ablösung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft von den S-21-Ermittlungen verlangt hatte. "Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Staatanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht mit der gebotenen Objektivität führt", sagte Stickelberger.

Es sei nicht Auftrag der Staatsanwaltschaft, eine "politische oder moralische Bewertung" der Vorgänge am 30.September 2010 vorzunehmen, sagte Stickelberger. Es gehe nur um Straftaten. Er selbst lehne jegliche Einflussnahme auf die Ermittler ab.