Der Streit um die Kostenübernahme der Löschwasser-Infrastruktur wird vor Gericht entschieden. Foto: dpa

Die Auseinandersetzung um die Verrechnung der Löschwasser-Infrastruktur schwelt bereits seit 2011. Nun soll ein Gericht entscheiden.

Stuttgart - Der Streit zwischen der Energie Baden-Württemberg (EnBW) beziehungsweise deren nun zuständiger Netze BW GmbH und der Landeshauptstadt um die Kosten für Löschwasser wird vor Gericht entschieden. Das Landgericht Stuttgart hat die Verhandlung auf den 10. November terminiert.

Im Streit geht es weniger um das für Löschzwecke verbrauchte Trinkwasser. Das falle quasi nicht ins Gewicht, so Netze BW, vielmehr entstünden dem Unternehmen Kosten durch die Infrastruktur, also insbesondere die rund 17 000 Hydranten im Stadtgebiet sowie eine Reihe von Leitungen, die einen größeren Durchmesser haben, als es für die reine Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser notwendig wäre. Auch seien die Wasserbehälter entsprechend größer ausgelegt.

Stadt: Löschwasser schon einkalkuliert

In einem Verfahren mit Beteiligung der Landeskartellbehörde, bei der es um einen deutlich überhöhten Wasserpreis ging, wurde das Löschwasser-Thema zwar diskutiert, es gab aber keine Einigung. Der bis 2007 überprüfte und aktuelle Wasserpreis enthalte „ausdrücklich keine Löschwasserkosten“, so ein Sprecher von Netze BW. Es handele sich jedoch um eine kommunale Pflichtaufgabe, weshalb das Unternehmen der Stadt die Kosten rückwirkend bis zum Jahr 2011 in Rechnung gestellt hat, und zwar mit drei Millionen Euro jährlich.

Die Stadt bestreitet den Anspruch der EnBW grundsätzlich. Die Kosten sind aus Sicht der Stadt im Wasserpreis schon immer einkalkuliert gewesen und auch weiterhin enthalten. Das sei nach dem Wassergesetz auch zulässig. Wegen des Rechtsstreits wurde aber Geld im Haushalt zurückgestellt.

Ringen auch um Hochspannungsnetz

Bereits am kommenden Dienstag verhandelt das Landgericht den Streit zwischen Netze BW und der mehrheitlich den Stadtwerken gehörenden Stuttgart Netze GmbH um des Hochspannungsnetz auf dem Stadtgebiet. Stuttgart Netze erhebt per Feststellungsklage einen Besitzanspruch auf diese Infrastruktur.