Kostbares Nass: Für das verbrauchte Wasser sollten Stuttgarts Haushalte schnell Rückvergütungen bekommen, meinen die Kartellbehörde und die Hausbesitzer Foto: dpa

Der Streit um den Wasserpreis in Stuttgart geht weiter. Der Haus- und Grundbesitzerverein fordert jetzt, Haushalte nur rückwirkend bis 2012 für überhöhte Rechnungen zu entschädigen, um Bürokratie zu vermeiden. Der Verein erntet Widerspruch von vielen Seiten – aus unterschiedlichen Gründen.

Stuttgart - Der Grund- und Hausbesitzerverein Stuttgart hat versucht, den Druck zu erhöhen, damit Stuttgarts Haushalte für überhöhte Wasserrechnungen sofort entschädigt werden. Am Montag forderte er, die von der Wasserkartellbehörde verfügte rückwirkende Preissenkung ohne weitere gerichtliche Überprüfung umzusetzen. Diese Forderung ist nicht neu. Diesmal lieferte der Verein aber auch einen Vorschlag, wie das ohne Bürokratie umsetzbar sei. Während die Kartellbehörde die Preise rückwirkend bis 2007 senken und Rückzahlungen durchsetzen will, plädiert der Verein für eine Teillösung: „Bis 2012 wird zurückgerechnet, und die Guthaben werden erstattet. Länger zurückliegende Perioden bleiben unberührt.“ Der aktuelle Preis würde gesenkt.

Viele Wasserkunden seien seit 2007 längst aus Stuttgart weggezogen. Die Rückerstattung werde in vielen Altfällen schwierig abzuwickeln sein, und private Vermieter dürften hier nicht zum billigen Erfüllungsgehilfen des Wasserversorgers EnBW gemacht werden, der die Suppe eingebrockt habe, sagte Geschäftsführer Ulrich Wecker. Damit man nicht weitere Problemfälle produziere, verlangt der Verein die sofortige Umsetzung der Verfügung. „Eine Hängepartie darf es bei so einem wichtigen Thema nicht geben“, mahnte Vereinschef Klaus Lang. Grund: Die EnBW wehrt sich gegen die Verfügung vor Gericht. Das kann Jahre dauern.

Die Kartellbehörde hatte für den Fall, dass die EnBW in Altfällen eine Abwicklung nicht mehr für möglich hält, eine Abführung dieser Gelder in den Staatssäckel anzuordnen gedroht. Nach Weckers Auffassung darf Stuttgarts Einwohnern aber kein Sonderopfer für den Landeshaushalt auferlegt werden. Mit diesen Geldern solle man den Stuttgarter Wasserpreis positiv beeinflussen. Dazu solle sich die EnBW verpflichten – und auch die Stadtwerke Stuttgart, wenn sie denn das Wassernetz übernehmen.

Die Reaktionen fielen kritisch aus. Der Vorschlag habe keinen Einfluss auf das Verfahren, mit dem sich das Gericht befasse, sagte Frank Lorho vom Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz für die Wasserkartellbehörde. Die EnBW meinte, Haus und Grund setze voraus, dass die Haushalte zu viel bezahlten. Genau dies sei vor Gericht zu klären. Vorher werde es keine Preisänderungen geben – sonst müssten die Haushalte ihrerseits wieder Nachzahlungen leisten, falls die Richter die Wasserpreise bestätigen.

Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) zeigte Verständnis für die Ablehnung der letzten Preiserhöhung um fast zehn Prozent und für die Forderung nach Pragmatismus bei der EnBW, tadelte aber auch, Haus und Grund unterschreibe auch die Begründung der Kartellbehörde, dass die Konzessionsabgabe der EnBW an die Stadt und der Aufwand für Löschwasser sich nicht mehr wie gehabt im Wasserpreis niederschlagen dürften. Das würde aber die Stadt belasten und keinen Spielraum für eine Grundsteuersenkung schaffen, die der Verein sonst immer fordere. Die Verfügung der Kartellbehörde dürften die Stadtwerke aus rechtlichen Gründen nicht zur Basis einer Preiskalkulation machen. Das hätte auch Ex-Finanzbürgermeister Lang wissen müssen, sagte Föll.